Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 6 KomZG gelten u.a. die §§ 44 – 46 Gemeindeordnung (GemO) sinngemäß für Zweckverbände.

 

Danach kann der Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen Ausschüsse bilden.

 

Die Verbandsversammlung des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen hat in ihrer konstituierenden Sitzung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 110 Abs. 1 Satz 2 einen Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.

 

Grundsätzlich führt der Verbandsvorsteher in jedem Ausschuss den Vorsitz. Als einzige ausdrückliche Ausnahme von den Vorschriften des § 7 Abs. 1 Nr. 6 KomZG i.V.m. §§ 44 ff. GemO sieht § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 110 Abs. 1 GemO für den Rechnungsprüfungsausschuss die Wahl eines eigenen Vorsitzenden vor.

 

Dieser muss Verbandsmitglied sein. Um im Verhinderungsfall eine Vertretung zur gewährleisten, ist zudem ein stellvertretender Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen.

 

 

Beschluss:

 

1. Der Ausschuss beschließt, gem. § 7 Abs. 6 KomZG i.V.m.  § 40 II, 2. Halbsatz GemO die Wahlen in öffentlicher Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt Herrn Theo Krayer zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

3. Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt Frau Gabriele Rech zur stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.