Sitzung: 04.12.2019 Rechnungsprüfungsausschuss FVZVB RM
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 964/012/2019
Sachverhalt:
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 6 KomZG gelten u.a. die §§ 44 – 46 Gemeindeordnung
(GemO) sinngemäß für Zweckverbände.
Danach kann der Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen Ausschüsse
bilden.
Die Verbandsversammlung des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener
Mühlen hat in ihrer konstituierenden Sitzung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG
i.V.m. § 110 Abs. 1 Satz 2 einen Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.
Grundsätzlich führt der Verbandsvorsteher in jedem Ausschuss den
Vorsitz. Als einzige ausdrückliche Ausnahme von den Vorschriften des § 7 Abs. 1
Nr. 6 KomZG i.V.m. §§ 44 ff. GemO sieht § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 110
Abs. 1 GemO für den Rechnungsprüfungsausschuss die Wahl eines eigenen
Vorsitzenden vor.
Dieser muss Verbandsmitglied sein. Um im Verhinderungsfall eine
Vertretung zur gewährleisten, ist zudem ein stellvertretender Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen.
Beschluss:
1. Der Ausschuss
beschließt, gem. § 7 Abs. 6 KomZG i.V.m.
§ 40 II, 2. Halbsatz GemO die Wahlen in öffentlicher Abstimmung
vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt Herrn Theo Krayer zum
Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt Frau Gabriele Rech zur
stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |