Sitzung: 04.12.2019 Rechnungsprüfungsausschuss FVZVB RM
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 964/004/2019
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung:
- den Jahresabschluss des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen zum 31.12.2018 festzustellen und den entstandenen Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung auf die neue Rechnung vorzutragen,
- dem Verbandsvorsteher und den Stellvertretern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2018 zu erteilen und
- die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2018 für den Fremdenverkehrszweckverband
Riedener Mühlen wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften
der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch die Verbandsversammlung
vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2018 schließt
mit einem Jahresüberschuss von 15.301,75 EUR ab und verbessert sich damit um
26.341,75 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von
11.040,00 EUR auswies.
Die Finanzrechnung 2018 weist einen Finanzmittelüberschuss von
insgesamt 17.147,31 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 24.304,23 EUR bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen
entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 6.786,83 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
c)
ein
Fehlbetrag aus den Tilgungsleistungen für Investitionskredite von 370,09 EUR
entstand.
Die Haushaltssatzung 2018 sah keine Kreditaufnahme vor.
Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses der
Ergebnisrechnung auf 158.836,13 EUR.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung vorgenommen.