Sitzung: 04.12.2019 Verbandsversammlung FVZVB RM
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 964/011/2019
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt,
a) einen Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden, der aus drei Mitgliedern
und drei stellvertretenden Mitgliedern besteht,
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
b) in den
Rechnungsprüfungsausschuss als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied zu
wählen:
Mitglied
Verbandsgemeinde Mendig stellv.
Mitglied
Theo Krayer Esther
Rausch
Mitglied Gemeinde
Rieden stellv.
Mitglied
Sabine Reuter Michael
Pitack
Mitglied Gemeinde Volkesfeld stellv. Mitglied
Gabriele Rech Simone
Kahlert
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 6 KomZG gelten u.a. die §§ 44 – 46 Gemeindeordnung
(GemO) sinngemäß für Zweckverbände.
Danach kann der Fremdenverkehrszweckverband Ausschüsse bilden. Die
Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind von der Verbandsversammlung
auf Vorschlag der Verbandsmitglieder zu wählen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Fremdenverkehrszweckverbandes
Riedener Mühlen bestand bis zum Ende der Legislaturperiode 1994-1999 aus drei
Mitgliedern und entsprechenden Stellvertretern.
In der Konstituierenden Sitzung des Fremdenverkehrszweckverbandes
Riedener Mühlen am 22.09.1999 wurde von der Verwaltung empfohlen, wie in den
vergangenen Jahren drei Mitglieder und drei Stellvertreter zu wählen. Jedes
Mitglied des Fremdenverkehrszweckverbandes soll im Rechnungsprüfungsausschuss
vertreten sein. Dem wurde jedoch mit der Wahl von nur zwei Mitgliedern in der
konstituierenden Sitzung am 22.09.1999 irrtümlicherweise nicht Rechnung
getragen.
Um die Verhältnismäßigkeit bei der Besetzung des
Rechnungsprüfungsausschusses zu wahren, wieder empfohlen, die Anzahl der
Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses auf drei Mitglieder festzulegen.
In der Legislaturperiode 2014 – 2019 wurden folgende Personen in den
Rechnungsprüfungsausschuss gewählt.
Mitglied:
stellv. Mitglied
Birgit Maxein Theo Krayer
Volker Andres Franz-Josef Kaul
Die Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses hat aufgrund
der Regelung des § 8 der Verbandsordnung in offener Abstimmung zu erfolgen.
Stimmen der Verbandsmitglieder können nur einheitlich abgegeben werden.