Sitzung: 04.12.2019 Verbandsversammlung FVZVB RM
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 964/009/2019
Beschluss:
a) Für die Wahl zum ersten stellvertretenden Verbandsvorsteher wird
Andreas Doll vorgeschlagen.
Die Verbandsversammlung wählt zum ersten stellvertretenden
Verbandsvorsteher des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen Andreas
Doll.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
b) Für die Wahl zum zweiten stellvertretenden Verbandsvorsteher wird
Rudolf Wingender vorgeschlagen.
Die Verbandsversammlung wählt zum zweiten stellvertretenden
Verbandsvorsteher des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen Rudolf
Wingender.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Gemäß der
Verbandsordnung des Fremdenverkehrszweckverbandes werden die stellvertretenden
Verbandsvorsteher für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen
gewählt.
Jedes Verbandsmitglied hat gem. § 8 der Verbandsordnung eine Stimme. Die
Wahlen der stellvertretenden Verbandsvorsteher erfolgen somit nicht in geheimer
Abstimmung, da die Stimmabgabe der einzelnen Verbandsmitglieder nur einheitlich
erfolgen kann. Insoweit enthält das Zweckverbandsgesetz eine Spezialvorschrift,
die der entsprechenden Anwendung der Gemeindeordnung vorgeht.
Da nach der Verbandsordnung die Stimmen der Verbandsmitglieder nur einheitlich abgegeben werden können, hat die Wahl der stellvertretenden Verbandsvorsteher in offener Abstimmung zu erfolgen.
In den vergangenen Legislaturperioden wurde zum ersten stellvertretenden Verbandsvorsteher der Ortsbürgermeister von Rieden und zum zweiten stellvertretenden Verbandsvorsteher der Ortsbürgermeister von Volkesfeld gewählt.