Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a) Für die Wahl zum ersten stellvertretenden Verbandsvorsteher wird Andreas Doll vorgeschlagen.

 

Die Verbandsversammlung wählt zum ersten stellvertretenden Verbandsvorsteher des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen Andreas Doll.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

b) Für die Wahl zum zweiten stellvertretenden Verbandsvorsteher wird Rudolf Wingender vorgeschlagen.

 

Die Verbandsversammlung wählt zum zweiten stellvertretenden Verbandsvorsteher des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen Rudolf Wingender.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Gemäß der Verbandsordnung des Fremdenverkehrszweckverbandes werden die stellvertretenden Verbandsvorsteher für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen gewählt.

 

Jedes Verbandsmitglied hat gem. § 8 der Verbandsordnung eine Stimme. Die Wahlen der stellvertretenden Verbandsvorsteher erfolgen somit nicht in geheimer Abstimmung, da die Stimmabgabe der einzelnen Verbandsmitglieder nur einheitlich erfolgen kann. Insoweit enthält das Zweckverbandsgesetz eine Spezialvorschrift, die der entsprechenden Anwendung der Gemeindeordnung vorgeht.

 

Da nach der Verbandsordnung die Stimmen der Verbandsmitglieder nur einheitlich abgegeben werden können, hat die Wahl der stellvertretenden Verbandsvorsteher in offener Abstimmung zu erfolgen.

In den vergangenen Legislaturperioden wurde zum ersten stellvertretenden Verbandsvorsteher der Ortsbürgermeister von Rieden und zum zweiten stellvertretenden Verbandsvorsteher der Ortsbürgermeister von Volkesfeld gewählt.