Sitzung: 04.12.2019 Verbandsversammlung FVZVB RM
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 964/007/2019
Beschluss:
Zur Wahl des
Verbandsvorstehers wird Jörg Lempertz vorgeschlagen.
Die Verbandsversammlung wählt Jörg Lempertz zum Verbandsvorsteher des
Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Verbandsvorsteher wird von der
Verbandsversammlung für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen
gewählt.
Der Verbandsvorsteher ist ehrenamtlich tätig. Er soll gesetzlicher
Vertreter eines Verbandsmitgliedes sein, das kommunale Gebietskörperschaft ist
(§ 9 Abs. 1 Satz 4 Landesgesetz für kommunale Zusammenarbeit (KomZG)).
Verbandsmitglieder sind die Verbandsgemeinde Mendig und die Ortsgemeinden
Rieden und Volkesfeld.
Soweit das Landesgesetz für kommunale Zusammenarbeit oder andere
Rechtsvorschriften nicht etwas anderes bestimmen, gelten für Zweckverbände
sinngemäß Regelungen der Gemeindeordnung. Dabei tritt an die Stelle des
Bürgermeisters der Verbandsvorsteher.
Jedes Verbandsmitglied hat gem. § 8 der Verbandsordnung eine Stimme. Die
Wahl des Verbandsvorstehers erfolgt somit nicht in geheimer Abstimmung, da die
Stimmabgabe der einzelnen Verbandsmitglieder nur einheitlich erfolgen kann.
Insoweit enthält das Landesgesetz für kommunale Zusammenarbeit eine
Spezialvorschrift, die der entsprechenden Anwendung der Gemeindeordnung
vorgeht.
Die interne Willensbildung hinsichtlich der „Einheitlichkeit der
Stimmabgabe“ richtet sich nach § 88 Abs. 2 Satz 2 GemO. Dort ist geregelt,
dass, soweit die Stimmabgabe in der Verbandsversammlung keiner Zustimmung des
Rates bedarf, die einfache Mehrheit der Vertreter des jeweiligen Mitgliedes
entscheidet, wie die Stimmenabgabe erfolgt. Bei Stimmengleichheit gibt die
Stimme des Bürgermeisters den Ausschlag. Stehen einem Mitglied nicht mehr als
zwei Vertreter zu, so entscheidet der Bürgermeister über die Stimmabgabe.
Bei Wahlen können nur solche Personen gewählt werden, die der Verbandsversammlung
vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.
In den vergangenen Legislaturperioden wurde zum Verbandsvorsteher der
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Mendig gewählt.