Sitzung: 04.12.2019 Verbandsversammlung FVZVB RM
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 964/002/2019
Beschluss:
Die Verbandsversammlung stimmt
dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 in der vorliegenden Fassung zu und
beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2020.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan für den Fremdenverkehrszweckverband „Riedener Mühlen“
schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 92.790 EUR und
bei den Aufwendungen mit 62.860 EUR ab. Es entsteht ein Jahresüberschuss von
29.930 EUR.
Im Finanzhaushalt beträgt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen und somit der
Überschuss 36.640 EUR.
Die Auszahlungen für geplante Investitionen betragen 39.600 EUR. Folgende
Maßnahmen sind veranschlagt:
-
Vorsorglicher
Ansatz für die Anschaffung eines neuen Einstiegsplateaus (7.000 EUR)
-
Vorsorglicher
Ansatz für die Anschaffung eines neuen Spielgerätes (für Kinderspielplatz) (5.000
EUR)
-
Trimm-Dich-/Spielgeräte
(15.000 EUR)
-
Tisch
mit Überdachung am Bouleplatz (4.000 EUR)
-
Einrichtung
eines Hotspots (600 EUR Hardware und 3.000 EUR Anbindung Hotspot)
-
Neubau
eines Hausanschlusses für Elektroladestation und Festbetrieb (5.000 EUR)
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit werden in Höhe von 3.500 EUR
veranschlagt für einen Zuschuss der WFG für Kleinmaßnahmen (Spielgeräte,
Bänke).
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt
-36.100 EUR.
Die Auszahlungen für Tilgungen des bestehenden Investitionskredites
betragen 540 EUR.
Zusätzlich ist vorgesehen, den im Dezember 2020 auslaufenden Kredit bei
der DZ HYP AG in Höhe von 32.480,06 EUR außerplanmäßig zu tilgen.
Die Finanzierungslücke beläuft sich auf insgesamt 32.480 EUR (ordentliche
Ein- und Auszahlungen 36.640 EUR abzüglich Investitionen 36.100 EUR abzüglich
Tilgungsleistungen 33.020 EUR). und wird durch eine Veränderung der Forderungen
gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse gedeckt.
Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.