Sitzung: 13.11.2019 Rechnungsprüfungsausschuss Konversion
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Der Verbandsvorsteher verpflichtet das Mitglied der Verbandsversammlung
Gerhard Bermel, das bei der konstituierenden Sitzung nicht anwesend sein
konnte, vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens des
Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig durch Handschlag auf die
gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten (vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO).
Die Pflichten der Mitglieder ergeben sich insbesondere aus § 7 Abs. 1 Nr.
4 und 5 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i. V. m.
den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).
Mitglieder der Verbandsversammlung sind zur Verschwiegenheit über solche
Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder
ihrer Natur nach erforderlich oder von der Verbandsversammlung aus Gründen des
Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.
Die dem Mitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln im
Interesse des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig.
Beschluss:
Das Mitglied der Verbandsversammlung wurde über die Rechte und Pflichten seines Amtes belehrt und besonders auf die Bestimmungen der §§ 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht) und 30 Abs. 1 (Ausübung des Amtes nach Gewissensüberzeugung) GemO hingewiesen. Anschließend hat der Verbandsvorsteher Gerhard Bermel durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet.