Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt zurück zu stellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde Mendig möchte im Zuge der touristischen Weiterentwicklung auch die steigende Nachfrage nach Wohnmobilstellplätzen bedienen und hierzu die Ausweisung entsprechender Stellplätze forcieren.

 

Der Gemeinderat soll nunmehr darüber beraten, ob ein entsprechender Bedarf gesehen und die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes im Gebiet der Ortsgemeinde weiter verfolgt werden sollte.

 

Entwicklung des Marktes:

Auf Campinganlagen fühlen sich andere Besucher häufig von der großen Mobilität der Wohnmobilisten gestört. Daher suchen Wohnmobilisten vermehrt nach alternativen Standorten. Heute gibt es in Deutschland 3.600 Stellplätze, mit insgesamt 62.000 Standplätzen, die vielfältiger und lebendiger sind, denn je.

 

In Deutschland gibt es laut dem Caravaning Industrie Verband e.V. und dem Kraftfahrtbundesamt 520.000 zugelassene Wohnmobile in Deutschland (seit 2010 ist der Fahrzeugbestand um 26,2 % angestiegen) und 1,35 Millionen in ganz Europa.

Über 90% der Wohnmobilisten verreisen zweimal oder öfter pro Jahr für eine Dauer von mindestens einer Woche.

 

Im Rahmen der letzten Bürgermeisterdienstbesprechung am 11.09.2019 wurde das Thema bereits erörtert und ist grundsätzlich auf Zustimmung bei den Bürgermeistern von Stadt und Ortsgemeinden gestoßen.

 

Bei Wohnmobilplätzen wird zwischen mehreren Arten unterschieden:

 

Transitplatz (Basic):

Einfacher Übernachtungsplatz, oft ohne jeden Komfort.

 

Kurzzeitreiseplatz (Standard):

Für Wohnmobile ausgewiesene Stellflächen, häufig mit Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Stromanschlüssen, Müllbehältern u. Infotafel zur  Stellplatzorganisation ausgestattet.

 

Wohnmobilhafen (Premium-Platz):

Stellflächen mit gehobener Ausstattung (Sanitäranlagen, Geschirrspülbecken, Waschmaschine, Wäschetrockner, Hundedusche, WLAN, Informationsmöglichkeiten zu touristischen Attraktionen, Brötchenservice u. persönliche Gästebetreuung), die ausschließlich Wohnmobilen vorbehalten sind.

 

Touristikplatz: Hierbei handelt es sich um einen bewirtschafteten Stellplatz in Verbindung mit sonstigen touristischen Einrichtungen. Die Anzahl der Übernachtungen ist auf max. 3 Tage begrenzt. Die Stellplätze sind nicht zum Camping geeignet. Meistens verfügen diese Anlagen über Ver- und Entsorgungseinrichtungen, teilweise werden auch eigene Sanitärgebäude vorgehalten.

 

Zu erwartende Wertschöpfung von Wohn- und Reisemobilstellplätzen:

 

Stat. Ausgaben je Kopf/Tag:

 

 

Unterkunft

Gastronomie

Lebensmittel

Sonstige Waren

Freizeit/Kultur/

Unterhaltung/

Sport

Sonstige Dienstleistungen inkl. Lokaler Transport

Reisemobilisten

4,20 €

14,50 €

11,40€

10,40 €

5,90 €

4,10 €

Reisemobilisten bei Tagesreisen

 

14,90 €

10,70 €

8,70 €

5,80 €

4,50 €

 

 

Für das Gebiet der Ortsgemeinde Volkesfeld wurde der Bereich des Wanderparkplatzes, nahe der Nette, als geeigneter Standort vorgeschlagen.

 

Soweit die Ortsgemeinden einen Bedarf für einen Reisemobilplatz innerhalb des

Gemeindegebietes sieht, könnte die Realisierung eines Wohnmobilstellplatzes an dieser Stelle durch die Verbandsgemeinde unter den folgenden Rahmenbedingungen erfolgen:

 

·         Die Ortsgemeinde/Stadt ist verantwortlich für die Grundstücksflächen, auf denen ein Stellplatz errichtet werden soll und erklärt sich bereit, die Flächen zu betreiben und zu unterhalten.

·         Die erforderlichen Grundstücke sollten durch die Ortsgemeinde unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

·         Weiterhin ist Ortsgemeinde für die Durchführung eines etwaigen Bebauungsplanverfahrens verantwortlich und hat die damit verbundenen Kosten zu tragen.

·         Die Verbandsgemeinde übernimmt im Gegenzug die Herstellungskosten für die Variante „Standard“, sofern der Verbandsgemeinderat entsprechende Mittel auf Antrag der Ortsgemeinde bereitstellt. Ein entsprechender Ratsbeschluss wäre in einem nächsten Schritt einzuholen.

·         Alle Kosten, die über die Ausbaustufe „Standard“ hinausgeht, wären von der Ortsgemeinde zu tragen.

 

Die Verbandsgemeinde würde auf Antrag die Mittel für die „Standard“-Variante bereitstellen und einen Förderantrag bei der WFG stellen.

 

Für den Standort Bell müsste die Gemeinde zunächst ein Grundstück benennen, das für die Nutzung als Wohnmobilstellplatz zur Verfügung gestellt werden könnte. Im nächsten Schritt würde die Verwaltung überschlägig die Kosten ermitteln, die auf Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde im Falle einer Realisierung zu kommen würden.