Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt zurück zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die
Verbandsgemeinde Mendig möchte im Zuge der touristischen Weiterentwicklung auch
die steigende Nachfrage nach Wohnmobilstellplätzen bedienen und hierzu die
Ausweisung entsprechender Stellplätze forcieren.
Der
Gemeinderat soll nunmehr darüber beraten, ob ein entsprechender Bedarf gesehen
und die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes im Gebiet der Ortsgemeinde
weiter verfolgt werden sollte.
Entwicklung des
Marktes:
Auf
Campinganlagen fühlen sich andere Besucher häufig von der großen Mobilität der
Wohnmobilisten gestört. Daher suchen Wohnmobilisten vermehrt nach alternativen
Standorten. Heute gibt es in Deutschland 3.600 Stellplätze, mit insgesamt
62.000 Standplätzen, die vielfältiger und lebendiger sind, denn je.
In
Deutschland gibt es laut dem Caravaning Industrie Verband e.V. und dem
Kraftfahrtbundesamt 520.000 zugelassene Wohnmobile in Deutschland (seit 2010
ist der Fahrzeugbestand um 26,2 % angestiegen) und 1,35 Millionen in ganz
Europa.
Über
90% der Wohnmobilisten verreisen zweimal oder öfter pro Jahr für eine Dauer von
mindestens einer Woche.
Im
Rahmen der letzten Bürgermeisterdienstbesprechung am 11.09.2019 wurde das Thema
bereits erörtert und ist grundsätzlich auf Zustimmung bei den Bürgermeistern
von Stadt und Ortsgemeinden gestoßen.
Bei
Wohnmobilplätzen wird zwischen mehreren Arten unterschieden:
Transitplatz (Basic):
Einfacher
Übernachtungsplatz, oft ohne jeden Komfort.
Kurzzeitreiseplatz (Standard):
Für
Wohnmobile ausgewiesene Stellflächen, häufig mit Ver- und
Entsorgungseinrichtungen, Stromanschlüssen, Müllbehältern u. Infotafel zur Stellplatzorganisation ausgestattet.
Wohnmobilhafen
(Premium-Platz):
Stellflächen
mit gehobener Ausstattung (Sanitäranlagen, Geschirrspülbecken, Waschmaschine,
Wäschetrockner, Hundedusche, WLAN, Informationsmöglichkeiten zu touristischen
Attraktionen, Brötchenservice u. persönliche Gästebetreuung), die
ausschließlich Wohnmobilen vorbehalten sind.
Touristikplatz:
Hierbei handelt es sich um einen bewirtschafteten Stellplatz in Verbindung mit
sonstigen touristischen Einrichtungen. Die Anzahl der Übernachtungen ist auf
max. 3 Tage begrenzt. Die Stellplätze sind nicht zum Camping geeignet. Meistens
verfügen diese Anlagen über Ver- und Entsorgungseinrichtungen, teilweise werden
auch eigene Sanitärgebäude vorgehalten.
Zu erwartende Wertschöpfung von Wohn-
und Reisemobilstellplätzen:
Stat.
Ausgaben je Kopf/Tag:
|
Unterkunft |
Gastronomie |
Lebensmittel |
Sonstige
Waren |
Freizeit/Kultur/ Unterhaltung/ Sport |
Sonstige
Dienstleistungen inkl. Lokaler Transport |
Reisemobilisten |
4,20 € |
14,50 € |
11,40€ |
10,40 € |
5,90 € |
4,10 € |
Reisemobilisten
bei Tagesreisen |
|
14,90 € |
10,70 € |
8,70 € |
5,80 € |
4,50 € |
Für
das Gebiet der Ortsgemeinde Volkesfeld wurde der Bereich des Wanderparkplatzes,
nahe der Nette, als geeigneter Standort vorgeschlagen.
Soweit die
Ortsgemeinden einen Bedarf für einen Reisemobilplatz innerhalb des
Gemeindegebietes
sieht, könnte die Realisierung eines Wohnmobilstellplatzes an dieser Stelle
durch die Verbandsgemeinde unter den folgenden Rahmenbedingungen erfolgen:
·
Die
Ortsgemeinde/Stadt ist verantwortlich für die Grundstücksflächen, auf denen ein
Stellplatz errichtet werden soll und erklärt sich bereit, die Flächen zu
betreiben und zu unterhalten.
·
Die
erforderlichen Grundstücke sollten durch die Ortsgemeinde unentgeltlich zur
Verfügung gestellt werden.
·
Weiterhin
ist Ortsgemeinde für die Durchführung eines etwaigen Bebauungsplanverfahrens
verantwortlich und hat die damit verbundenen Kosten zu tragen.
·
Die
Verbandsgemeinde übernimmt im Gegenzug die Herstellungskosten für die Variante
„Standard“, sofern der Verbandsgemeinderat entsprechende Mittel auf Antrag der
Ortsgemeinde bereitstellt. Ein entsprechender Ratsbeschluss wäre in einem
nächsten Schritt einzuholen.
·
Alle
Kosten, die über die Ausbaustufe „Standard“ hinausgeht, wären von der
Ortsgemeinde zu tragen.
Die
Verbandsgemeinde würde auf Antrag die Mittel für die „Standard“-Variante
bereitstellen und einen Förderantrag bei der WFG stellen.
Für den Standort Bell müsste die Gemeinde zunächst ein Grundstück
benennen, das für die Nutzung als Wohnmobilstellplatz zur Verfügung gestellt
werden könnte. Im nächsten Schritt würde die Verwaltung überschlägig die Kosten
ermitteln, die auf Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde im Falle einer
Realisierung zu kommen würden.