Sitzung: 11.12.2019 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/119/2019
Beschluss:
1. Feststellung des
Jahresabschlusses 2017
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
1. den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde
Mendig zum 31.12.2017 festzustellen
und das Ergebnis auf die neue
Rechnung vorzutragen,
2. der
Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 20.527,09 EUR zuzustimmen und
3. die im Jahresabschluss ausgewiesenen
über- und außerplanmäßigen Haushalts- überschreitungen
nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
2.
Entlastungserteilung
Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den
Beigeordneten, soweit diese
einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2017
erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
Ausschließungsgründe
nach § 22 GemO liegen für Joachim Plitzko, Alexander Müller und Erich
Schlich vor, sodass diese an der
Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben. Den Vorsitz übernimmt
Alfred Nett.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2017 für die Verbandsgemeinde Mendig wurde
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) bzw.
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Der Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den
Verbandsgemeinderat vom Rechnungsprüfungs-ausschuss zu prüfen.
Gemäß § 17 GemHVO sollen folgende Haushaltsmittel ins Jahr 2018
übertragen werden:
Die Ergebnisrechnung 2017 schließt
mit einem Jahresüberschuss von 497.094,33 EUR ab und verbessert sich damit um
769.524,33 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von
272.430,00 EUR auswies.
Dies ist insbesondere auf Einsparungen bei
den Personalaufwendungen mit 144.000 EUR, Einsparungen für die Unterhaltung von
Grundstücken und Gebäuden mit 96.900 EUR, der Integrationspauschale (144.000
EUR), Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (29.500 EUR) und dem
Bilanzgewinn des Eigenbetriebs für die Betriebszweige Wasser- und Abwasserwerk
(124.600 EUR) zurückzuführen, wobei der Jahresgewinn und die Rückstellungen
nicht zahlungswirksam sind und sich damit nicht auf die Finanzrechnung
auswirken.
Mehraufwendungen gab es insbesondere bei den
Versorgungsaufwendungen. Die sonstigen Mehr- oder Mindererträge und der
sonstige Mehr- oder Minderaufwand verteilen sich auf mehrere Bereiche und sind
nicht von erheblichem Umfang.
Die Finanzrechnung 2017 weist einen
Finanzmittelüberschuss von insgesamt 118.758,85 EUR aus, wobei
a) ein Überschuss mit 817.615,59 EUR bei den ordentlichen und
außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen und
b) ein Fehlbetrag von 835,12 EUR bei den durchlaufenden Geldern
entstand.
c) Ein Fehlbetrag von 442.777,45 EUR entfällt auf die
Investitionstätigkeiten und
weiter entstand
d) ein Fehlbetrag mit 255.244,17 EUR bei den Investitionskrediten für
die geleisteten
planmäßigen Tilgungsraten.
Das Eigenkapital erhöht sich durch
den Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung auf nunmehr 10.193.879,62 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung in seiner nicht
öffentlichen Sitzung und die Beschlussfassung zur Prüfung des Jahresabschlusses
in seiner öffentlichen Sitzung am 28.10.2019 vorgenommen.