Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2017

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

 

1.         den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Mendig zum 31.12.2017 festzustellen

             und das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen,

2.         der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 20.527,09 EUR zuzustimmen und

3.         die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushalts-           überschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen       geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

1

 

 

2. Entlastungserteilung

 

Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten  haben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2017 erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

1

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Joachim Plitzko, Alexander Müller und Erich Schlich  vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben. Den Vorsitz übernimmt Alfred Nett.

 

 

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2017 für die Verbandsgemeinde Mendig wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) bzw. Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Verbandsgemeinderat vom Rechnungsprüfungs-ausschuss zu prüfen.

 

Gemäß § 17 GemHVO sollen folgende Haushaltsmittel ins Jahr 2018 übertragen werden:

 

 

Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss von 497.094,33 EUR ab und verbessert sich damit um 769.524,33 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 272.430,00 EUR auswies.

 

Dies ist insbesondere auf Einsparungen bei den Personalaufwendungen mit 144.000 EUR, Einsparungen für die Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden mit 96.900 EUR, der Integrationspauschale (144.000 EUR), Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (29.500 EUR) und dem Bilanzgewinn des Eigenbetriebs für die Betriebszweige Wasser- und Abwasserwerk (124.600 EUR) zurückzuführen, wobei der Jahresgewinn und die Rückstellungen nicht zahlungswirksam sind und sich damit nicht auf die Finanzrechnung auswirken.

 

Mehraufwendungen gab es insbesondere bei den Versorgungsaufwendungen. Die sonstigen Mehr- oder Mindererträge und der sonstige Mehr- oder Minderaufwand verteilen sich auf mehrere Bereiche und sind nicht von erheblichem Umfang.

 

Die Finanzrechnung 2017 weist einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt 118.758,85 EUR aus, wobei

           a) ein Überschuss mit 817.615,59 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen

               Ein- und Auszahlungen und

           b) ein Fehlbetrag von 835,12 EUR bei den durchlaufenden Geldern entstand.

           c) Ein Fehlbetrag von 442.777,45 EUR entfällt auf die Investitionstätigkeiten und

               weiter entstand

           d) ein Fehlbetrag mit 255.244,17 EUR bei den Investitionskrediten für die geleisteten

               planmäßigen Tilgungsraten.

 

Das Eigenkapital erhöht sich durch den Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung auf nunmehr 10.193.879,62 EUR.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung in seiner nicht öffentlichen Sitzung und die Beschlussfassung zur Prüfung des Jahresabschlusses in seiner öffentlichen Sitzung am 28.10.2019 vorgenommen.