Sitzung: 11.12.2019 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/118/2019
Beschluss:
1. Feststellung des
Jahresabschlusses 2016
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
1. den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde
Mendig zum 31.12.2016 festzustellen
und das Ergebnis auf die neue
Rechnung vorzutragen,
2. der
Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 105.203,48 EUR zuzustimmen und
3. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über-
und außerplanmäßigen Haushalts- überschreitungen
nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
2.
Entlastungserteilung
Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den
Beigeordneten, soweit diese
einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2016
erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Joachim Plitzko, Erich Schlich und Alexander Müller vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben. Den Vorsitz übernimmt Alfred Nett.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2016 für die Verbandsgemeinde Mendig wurde
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) bzw.
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Der Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den
Verbandsgemeinderat vom Rechnungsprüfungs-ausschuss zu prüfen.
Gemäß § 17 GemHVO sollen folgende Haushaltsmittel ins Jahr 2017
übertragen werden:
Die Ergebnisrechnung 2016 schließt
mit einem Jahresüberschuss von 849.484,19 EUR ab und verbessert sich damit um
941.494,19 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von
92.010,00 EUR auswies.
Dies ist insbesondere auf die Mehrerträge
aus der sozialen Sicherung (673.350 EUR), den sonstigen laufenden Erträgen
(insb. für Buchungen von Abfindungen und Pensionslasten durch zur
Verbandsgemeinde versetzte Beamte mit 93.880 EUR), dem Bilanzgewinn des
Eigenbetriebs für die Betriebszweige Wasser- und Abwasserwerk (87.560 EUR) und
den Einsparungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen (423.800 EUR)
zurückzuführen, wobei die Abfindungsbuchungen sowie der Jahresgewinn und die
Rückstellungen nicht zahlungswirksam sind und sich damit nicht auf die
Finanzrechnung auswirken.
Mehraufwendungen gab es insbesondere bei der
sozialen Sicherung; hier entstanden auch Mehrerträge, die dies teilweise
ausglichen. Die sonstigen Mehr- oder Mindererträge und der sonstige Mehr- oder
Minderaufwand verteilen sich auf mehrere Bereiche und sind nicht von erheblichem
Umfang.
Die Finanzrechnung 2016 weist einen
Finanzmittelüberschuss von insgesamt 772.702,03 EUR aus, wobei
a) ein Überschuss mit 1.211.142,28 EUR bei den ordentlichen und
außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen und
b) ein Überschuss von 1.037,45 EUR
bei den durchlaufenden Geldern entstand.
c) Ein Fehlbetrag von 193.534,35 EUR entfällt auf die
Investitionstätigkeiten und
weiter entstand
d) ein Fehlbetrag mit 245.943,35 EUR bei den Investitionskrediten für
die geleisteten
planmäßigen Tilgungsraten.
Das Eigenkapital erhöht sich durch
den Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung auf nunmehr 9.969.785,29 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung in seiner nicht
öffentlichen Sitzung und die Beschlussfassung zur Prüfung des Jahresabschlusses
in seiner öffentlichen Sitzung am 28.10.2019 vorgenommen.