Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Jahresgewinn 2018 in Höhe von  73.776,53 EUR, soll in die allgemeine Rücklage eingestellt werden.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Eigenbetrieb mit den Betriebszweigen  „Wasserwerk“ und „Abwasserwerk“ ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO), der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes zu führen.

Nach § 89 Abs. 1 GemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der Eigenbetriebe, jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1, Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu prüfen.

Die Prüfung für das Jahr 2018 für den Betriebszweig „Abwasserwerk“ erfolgte durch die damit beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH, Koblenz.

Die gem. Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 vorgeschriebene Schlussbesprechung hat stattgefunden.

 

Den Mitgliedern des Werkausschusses und des Verbandsgemeinderates liegt der  Prüfungsbericht vor.

Nach den vorliegenden Unterlagen schließt die Jahresbilanz zum 31.12.2018 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 18.004.301,75 EUR ab und weist in Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresgewinn in Höhe von 73.776,53 EUR aus.

 

Es wird empfohlen, den Gewinn in Höhe von 73.776,53 EUR, in die allgemeine Rücklage einzustellen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH hat den uneinge-schränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2018 erteilt.

 

In der Sitzung des Werkausschusses am 18.11.2019 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2018 vorberaten.

 

Der Werkausschuss hat dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Jahresabschluss in der vorliegenden Form zu beschließen.