Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Bürgermeister verpflichtet die Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat angehören, entsprechend den VV Nr. 5 zu § 46 i.V.m. § 30 Abs. 2 GemO namens der Verbandsgemeinde Mendig durch Handschlag. Gleichzeitig weist er auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, vornehmlich der Schweige- und Treuepflicht sowie auf die Ausübung des Amtes nach Gewissensüberzeugung, hin.

 

Ausschussmitglied, das nicht dem Rat angehört:

Winfried Berresheim

Stefan Schneider

 


Sachverhalt:

Nach Nr. 5 VV zu § 46 i.V.m. § 30 Abs. 2 GemO sind Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat angehören, öffentlich durch Handschlag zu verpflichten. Dies gilt vornehmlich für die Schweige- und Treuepflicht und die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

 

Ausschussmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur nach erforderlich oder vom Ausschuss aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen einzelner beschlossen ist.

 

Die dem Ausschussmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln im Interesse der Verbandsgemeinde Mendig.