Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Für die Wahl zum Verbandsvorsteher wird Jörg Lempertz vorgeschlagen.

 

Die Verbandsversammlung wählt Jörg Lempertz zum Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Zentralkläranlage Mendig.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 9 Abs.1 Landesgesetz für kommunale Zusammenarbeit (KomZG) wird der Verbandsvorsteher für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen gewählt.

 

Der Verbandsvorsteher soll gesetzlicher Vertreter eines Verbandsmitglieds sein. (§ 9 Abs.1 Satz 4 Landesgesetz für kommunale Zusammenarbeit (KomZG).

 

Da nach § 6 Abs. 2 der Verbandsordnung die Stimmen der Verbandsmitglieder nur einheitlich abgegeben werden können, hat die Wahl in offener Abstimmung zu erfolgen.

 

Das Amt wurde bislang vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Mendig ausgefüllt, da in diesem Haus auch die Geschäftsführung liegt.