Sitzung: 18.11.2019 Verbandsversammlung Zentralkläranlage Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 961/014/2019
Beschluss:
Für die Wahl zum Verbandsvorsteher wird Jörg Lempertz vorgeschlagen.
Die Verbandsversammlung wählt Jörg Lempertz zum Verbandsvorsteher des
Zweckverbandes Zentralkläranlage Mendig.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Gemäß § 9 Abs.1 Landesgesetz für kommunale Zusammenarbeit (KomZG) wird
der Verbandsvorsteher für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen
gewählt.
Der Verbandsvorsteher soll gesetzlicher Vertreter eines Verbandsmitglieds
sein. (§ 9 Abs.1 Satz 4 Landesgesetz für kommunale Zusammenarbeit (KomZG).
Da nach § 6 Abs. 2 der Verbandsordnung die Stimmen der Verbandsmitglieder
nur einheitlich abgegeben werden können, hat die Wahl in offener Abstimmung zu
erfolgen.
Das Amt wurde bislang vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Mendig
ausgefüllt, da in diesem Haus auch die Geschäftsführung liegt.