Beschluss:
Die vorgeschriebene Schlussbesprechung nach Landesverordnung über die
Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22. Juli 1991 hat stattgefunden.
Zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018 siehe Tagesordnungspunkt 4.
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Sachverhalt:
Gem. § 3 Abs.4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler
Einrichtungen vom 22. Juli 1991 findet vor Feststellung des Jahresabschlusses über
die Ergebnisse der Prüfung eine Schlussbesprechung zwischen dem
Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der Leitung der geprüften Einrichtung
statt.
Zur Schlussbesprechung sind die Mitglieder des Werkausschusses und des
Rechnungshofes bzw. des Gemeindeprüfungsamtes einzuladen.
Beigefügt sind der geprüfte Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht, der
Lagebericht und der Entwurf des Prüfungsberichtes.
In Vertretung des Rechnungshofes wurde das Gemeindeprüfungsamt bei der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zur Schlussbesprechung eingeladen.
Ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst u. Partner
GmbH, Koblenz wird den Jahresabschluss in der Schlussbesprechung näher
erläutern.