Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2020.
Die Veranschlagung der Ansätze erfolgt im Rahmen des Haushaltsplanes 2020.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Forstwirtschaftsplan 2020 wurde vom Forstamt Ahrweiler in Abstimmung
mit dem leitenden Revierbeamten erstellt.
Das Produkt 5551 /
5552 – kommunale Forstwirtschaft – schließt wie folgt ab:
|
2020 |
2019 |
2018 |
|
Ansatz |
Ansatz |
Ergebnis |
|
EUR |
EUR |
EUR |
Ertrag |
7.370,00 |
15.740,00 |
8.518,19 |
Aufwand |
15.120,00 |
18.990,00 |
14.088,25 |
Fehlbetrag |
-7.750,00 |
-3.250,00 |
-5.570,06 |
Der Fehlbetrag für das Jahr 2020 ist um 4.500,00 EUR höher als im
Vorjahr.
Die Differenz ist hauptsächlich aufgrund folgender Veränderungen entstanden
a) Minderertrag beim Holzverkauf (8.470,00 EUR),
b) Minderaufwand bei den Betriebskostenbeiträgen (580,00 EUR), der
Lohnerstattung Forstwirtschaft (3.560,00 EUR) und des Unternehmereinsatzes
Forstwirtschaft (570,00 EUR).
Die Höhe der Umlage an den Forstzweckverband bemisst sich nach der von
der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden beschlossenen
Umlagehöhe für das Haushaltsjahr 2020.
Der Forstwirtschaftsplan wird anlässlich der Beratung durch den leitenden
Revierbeamten erläutert.