Sitzung: 13.11.2019 Verbandsversammlung Konversion Flugplatz Mendig
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 965/033/2019
Sachverhalt:
Gem. § 97 Abs. 1 GemO (Gemeindeordnung) in der Fassung vom 22.12.2015 ist
ab 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen
Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur
Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich
bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis
berücksichtigen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des
Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab
Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss über den
Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen.
Die Vorschriften der Gemeindeordnung sind entsprechend § 7 des
Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit auf die Zweckverbände
anzuwenden; dementsprechend auch die Vorschriften zur Aufstellung des
Haushaltsplanes.
Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung
von Vorschlägen erfolgte in der Mendiger Zeitung vom 23.10.2019. Die Frist zur
Einreichung von Vorschlägen begann am 24.10.2019, 08.00 Uhr und endete am
06.11.2019, 16.00 Uhr.
Von den Einwohnern wurden keine Vorschläge eingereicht.
Beschluss:
Die
Verbandsversammlung nimmt dies zur Kenntnis.