Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gem. § 97 Abs. 1 GemO (Gemeindeordnung) in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis berücksichtigen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen.

 

Die Vorschriften der Gemeindeordnung sind entsprechend § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit auf die Zweckverbände anzuwenden; dementsprechend auch die Vorschriften zur Aufstellung des Haushaltsplanes.

 

Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen erfolgte in der Mendiger Zeitung vom 23.10.2019. Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen begann am 24.10.2019, 08.00 Uhr und endete am 06.11.2019, 16.00 Uhr.

 

Von den Einwohnern wurden keine Vorschläge eingereicht.

 

 

Beschluss:

Die Verbandsversammlung nimmt dies zur Kenntnis.