Ratsmitglied Retterath weist darauf hin, dass ein Artenschutzgutachten
vor der Rodung einer Fläche erfolgen soll und nicht wie im diesem Fall erst
nachher. Er bittet darum, bei
dem Bauherrn darauf hinzuwirken, dass die bestehenden Bäume im Plangebiet
erhalten werden.
Beschluss:
Der Stadtrat fasst
folgende Beschlüsse:
- Der Aufstellungsbeschluss vom 07.05.2014 wird
angepasst. Die Bauleitplanung soll nun gem. § 13 b BauGB fortgeführt werden.
-
Der
Stadtrat nimmt den vorgestellten Entwurf an.
- Er beschließt auf die frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1
BauGB i.V.m. § 13 b BauGB zu verzichten und i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 07.05.2014 gefasst. Damals
sollte ein Verfahren gem. § 13 a BauGB (sog. beschleunigtes Verfahren)
durchgeführt werden.
Die Planungen wurden in der Zwischenzeit mehrfach angepasst und
verfeinert. Ebenso war eine Artenschutzuntersuchung notwendig, die auch
durchgeführt wurde (Gutachten anbei).
Die aktuelle Planung sieht nun einen Bebauungsplan mit einem allgemeinen
Wohngebiet mit 3 Baufeldern vor.
Zulässig sind maximal 2 Vollgeschosse. Die mögliche Gebäudehöhe beträgt
9m, bei einer Dachneigung von 0-35 Grad.
Da die Grundstücke in den Außenbereich ragen, wird verwaltungsseitig ein
Verfahrenswechsel in das sog. „13 b-Verfahren“ empfohlen.
Im Verfahren nach § 13 b BauGB wird i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §
13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem
Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angaben
nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1
BauGB abgesehen.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 15.10.2019 über diesen TOP
vorberaten und unten stehenden Beschlussvorschlag empfohlen.