Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2020.
Die Veranschlagung der Ansätze erfolgt im Rahmen des Haushaltsplanes 2020.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Forstwirtschaftsplan 2020 wurde vom Forstamt Ahrweiler in Abstimmung
mit dem leitenden Revierbeamten erstellt.
Das Produkt 5551 /
5552 – kommunale Forstwirtschaft – schließt wie folgt ab:
|
2020 |
2019 |
2018 |
|
Ansatz |
Ansatz |
Ergebnis |
|
EUR |
EUR |
EUR |
Ertrag |
44.720,00 |
50.880,00 |
51.486,61 |
Aufwand |
56.470,00 |
62.530,00 |
57.010,35 |
Fehlbetrag |
-11.750,00 |
-11.650,00 |
-5.523,74 |
Der Fehlbetrag für das Jahr 2020 hat sich um 100,00 EUR erhöht.
Die Differenz ist hauptsächlich aufgrund folgender Veränderungen
entstanden:
a) Minderertrag aus dem Holzverkauf (6.360,00 EUR),
b) Mehraufwand bei den sonst. Verbrauchsmitteln der Forstwirtschaft
(880,00 EUR) und der Umlage an den Forstzweckverband (730,00 EUR) sowie
c) Minderaufwand bei den Betriebskostenbeiträgen (1.950,00 EUR), der
Lohnerstattung Forstwirtschaft (5.080,00 EUR) und dem Unternehmereinsatz
Forstwirtschaft (1.120,00 EUR).
Die Höhe der Umlage an den Forstzweckverband bemisst sich nach der von
der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden beschlossenen
Umlagehöhe für das Haushaltsjahr 2020.
Der Forstwirtschaftsplan wird anlässlich der Beratung durch den leitenden
Revierbeamten erläutert.