Beschluss:
Der Stadtrat fasst den Aufstellungsbeschluss zu der 4. Änderung und
Erweiterung zum Bebauungsplan „Gewerbepark an der A 61/ B262“ gem. § 2 BauGB
i.V.m. 13 a BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss
ortsüblich bekannt zu machen und das Verfahren einzuleiten.
Sämtliche Kosten des Verfahrens sind vom Antragsteller zu tragen. Der
Stadtbürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
X |
Ablehnung |
5 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag auf Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
Gewerbepark an der A61/B 262 vor.
In den nachfolgenden Skizzen ist der Änderungsbereich in rot und der
Erweiterungsbereich in grün dargestellt.
Es ist vorgesehen, die Änderung im sog. beschleunigten Verfahren nach §
13 a BauGB durchzuführen.
Im Änderungsbereich (wie auch im Bereich der Erweiterung) ist die
Anhebung der GRZ von 0,6 auf 0,8 angedacht.
Geplant ist dort die Errichtung einer Logistikhalle mit rund 11.000 qm
Grundfläche.
Der Betrieb verteilt Waren in der Region. Hierzu erfolgt eine Anlieferung
mit großen Lastkraftwagen am geplanten Standort. Die Waren werden umgeladen und
mit Elektro-Transportern im Umkreis von ca. 200 km verteilt. Das Verteilzentrum
soll voraussichtlich 24 Stunden am Tag betrieben werden.
Der Antragsteller wurde bereits darauf hingewiesen, dass entsprechende
Gutachten bezüglich des Artenschutzes und des Schallschutzes (Konfliktpotential
wg. angrenzender Wohnnutzung) im Verfahren zu erbringen sind.
Eine Angabe zur Verkehrsprognose wurde nachgereicht und ist als Anlage
beigefügt.