Beschluss:
Die Gemeinde nimmt den vorgestellten Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis
und möchte einen Antrag auf den Weg bringen. Die Verwaltung wird beauftragt,
einen entsprechenden Antrag bis zum 30.11.2019 zu stellen.
Als Standort soll die Gemeindehalle zur Verfügung gestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Anfang September berichtete die Rheinzeitung über die aktuellen
Bestrebungen der Telekom, zur Beseitigung von Funklöchern. Auch andere
Mobilfunkversorger haben sich erst kürzlich zur Verbesserung der
Mobilfunkversorgung in ländlichen Bereichen verpflichtet. So sieht der
„Mobilfunkpakt“ vor, bis Ende 2020 pro Bundesland mind. 99 % der Haushalte mit
einer Downloadgeschwindigkeit von mind. 50 MBit/s zu erreichen.
Es wurde ein Wettbewerb gestartet, bei dem sich Gemeinden mit schlechter
Mobilfunkversorgung um neue LTE-Funkstationen bewerben können.
Grundsätzlich ist jede Gemeinde antragsberechtigt. Erforderlich hierfür
ist jedoch ein entsprechender Ratsbeschluss. Zudem muss die Gemeinde auch einen
Standort zur Verfügung stellen, an dem die Funkstation errichtet und betrieben
werden kann. Die Telekom errichtet und betreibt im Gegenzug diese Anlagen.
Die Maßnahme ist zunächst auf 50 Gemeinden beschränkt – die
Bewerbungsfrist läuft bis zum 30.11.2019. Die Umsetzung ist bis Ende 2020
avisiert.
Als möglicher Standort bietet sich die Gemeindehalle an. Auf dem Dach
könnte einen Mobilfunkanlage installiert und betrieben werden. Der Antrag ist
Online auf der Seite der Telekom zu stellen. Im Rahmen des Antrages müssen
mind. 4 Adressen angegeben werden, an denen Funklöcher bestehen. Diese sollten
aus der Mitte des Rates im Rahmen der Sitzung mitgeteilt werden.