Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Gemeinde nimmt den vorgestellten Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis und möchte einen Antrag auf den Weg bringen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bis zum 30.11.2019 zu stellen.

 

Als Standort soll die Gemeindehalle zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Anfang September berichtete die Rheinzeitung über die aktuellen Bestrebungen der Telekom, zur Beseitigung von Funklöchern. Auch andere Mobilfunkversorger haben sich erst kürzlich zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung in ländlichen Bereichen verpflichtet. So sieht der „Mobilfunkpakt“ vor, bis Ende 2020 pro Bundesland mind. 99 % der Haushalte mit einer Downloadgeschwindigkeit von mind. 50 MBit/s zu erreichen.

 

Es wurde ein Wettbewerb gestartet, bei dem sich Gemeinden mit schlechter Mobilfunkversorgung um neue LTE-Funkstationen bewerben können.

Grundsätzlich ist jede Gemeinde antragsberechtigt. Erforderlich hierfür ist jedoch ein entsprechender Ratsbeschluss. Zudem muss die Gemeinde auch einen Standort zur Verfügung stellen, an dem die Funkstation errichtet und betrieben werden kann. Die Telekom errichtet und betreibt im Gegenzug diese Anlagen. 

 

Die Maßnahme ist zunächst auf 50 Gemeinden beschränkt – die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30.11.2019. Die Umsetzung ist bis Ende 2020 avisiert.

 

Als möglicher Standort bietet sich die Gemeindehalle an. Auf dem Dach könnte einen Mobilfunkanlage installiert und betrieben werden. Der Antrag ist Online auf der Seite der Telekom zu stellen. Im Rahmen des Antrages müssen mind. 4 Adressen angegeben werden, an denen Funklöcher bestehen. Diese sollten aus der Mitte des Rates im Rahmen der Sitzung mitgeteilt werden.