Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2020.
Die Veranschlagung der Ansätze erfolgt im Rahmen des Haushaltsplanes 2020.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Forstwirtschaftsplan 2020 wurde vom Forstamt Ahrweiler in Abstimmung
mit dem leitenden Revierbeamten erstellt.
Das Produkt 5551 /
5552 – kommunale Forstwirtschaft – schließt wie folgt ab:
|
2020 |
2019 |
2018 |
|
Ansatz |
Ansatz |
Ergebnis |
|
EUR |
EUR |
EUR |
Ertrag |
26.040,00 |
36.050,00 |
48.716,20 |
Aufwand |
36.920,00 |
41.340,00 |
45.856,03 |
Fehlbetrag |
-10.880,00 |
-5.290,00 |
|
Überschuss |
2.860,17 |
Der Fehlbetrag für das Jahr 2020 ist um 5.590,00 EUR höher als im
Vorjahr.
Die Differenz ist im hauptsächlich aufgrund folgender Veränderungen entstanden:
a) Mindererträge beim Holzverkauf (10.010,00 EUR),
b) Mehraufwendungen bei den sonst. Verbrauchsmitteln für die
Forstwirtschaft (850,00 EUR) und der Umlage an den Forstzweckverband (420,00
EUR) sowie
c) Minderaufwendungen bei den Betriebskostenbeiträgen (780,00 EUR) und
der Lohnerstattung Forstwirtschaft (4.890,00 EUR).
Die Höhe der Umlage an den Forstzweckverband bemisst sich nach der von
der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden beschlossenen
Umlagehöhe für das Haushaltsjahr 2020.
Der Forstwirtschaftsplan wird anlässlich der Beratung durch den leitenden
Revierbeamten erläutert.