Sitzung: 23.10.2019 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss VG
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 950/082/2019
Beschluss:
Der Bürgermeister verpflichtet die Ausschussmitglieder, die nicht dem
Rat angehören, entsprechend den VV Nr. 5 zu § 46 i.V.m. § 30 Abs. 2 GemO namens
der Verbandsgemeinde Mendig durch Handschlag. Gleichzeitig weist er auf die
gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, vornehmlich der Schweige- und
Treuepflicht sowie auf die Ausübung des Amtes nach Gewissensüberzeugung, hin.
Ausschussmitglieder,
die nicht dem Rat angehören:
Ansgar Lanz
Michael Pitack
Sachverhalt:
Nach Nr. 5 VV zu § 46 i.V.m. § 30 Abs. 2 GemO sind Ausschussmitglieder,
die nicht dem Rat angehören, öffentlich durch Handschlag zu verpflichten. Dies
gilt vornehmlich für die Schweige- und Treuepflicht und die gewissenhafte
Erfüllung ihrer Pflichten.
Ausschussmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche
Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder
ihrer Natur nach erforderlich oder vom Ausschuss aus Gründen des Gemeinwohls
oder zum Schutze berechtigter Interessen einzelner beschlossen ist.
Die dem
Ausschussmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln im
Interesse der Verbandsgemeinde Mendig.