Sitzung: 23.10.2019 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss VG
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/081/2019
Beschluss:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt den Auftrag für die
Lieferung eines Elektro-Nutzfahrzeuges an die Fa. Kirsch, Andernach zum
Angebotspreis von 34.131,57 € zu vergeben.
Weiterhin beschließt der Ausschuss die Fa. Elektroteam Mendig mit der
Errichtung der Ladesäule in Höhe von 2.551,72
€ zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Mendig beabsichtigt im Rahmen der nationalen
Klimaschutzinitiative ihr Altfahrzeug (VW UP) des Ordnungsamtes gegen ein
elektrisch betriebenes Nutzfahrzeug auszutauschen. Die Bauverwaltung hat daher
für das Ordnungsamt in Abstimmung mit dem Klimaschutzbeauftragten des Kreises
einen Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit eingereicht.
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides „KSI: Teilumstellung des kommunalen
Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur in der Verbandsgemeinde
Mendig“ in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten (max. 21.670 €) erfolgte
die öffentliche Ausschreibung zur Lieferung des Fahrzeuges.
Da zum Submissionstermin der öffentlichen Ausschreibung kein Angebot
vorlag, erfolgte in Abstimmung mit dem Klimaschutzbeauftragten eine beschränkte
Ausschreibung.
Von 7 angeschriebenen Firmen hat nur 1 Bieter zum Submissionstermin am
25.09.2019 ein Angebot abgegeben. Das Autohaus Kirsch aus Andernach hat einen
Renault Kangoo Z.E. Maxi 5-Sitzer inkl. Batteriekauf für insgesamt 34.131,57
€. Dieses Fahrzeug entspricht den Vorgaben des Ordnungsamtes und der
Ausschreibung. In diesem Preis ist eine Neuwagengarantie, Wartung, Service,
Überführung und ein Nachlass von 23,5 % enthalten.
Die Lieferzeit beträgt ca. 12 Wochen.
Gemäß Zuwendungsbescheid muss die Bestellung/Beauftragung des Fahrzeuges
bis zum 31.10.2019 erfolgen.
Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative wird auch die Errichtung
einer Ladesäule für dieses Fahrzeug gefördert. Voraussetzung ist jedoch, dass
die Ladesäule nicht öffentlich genutzt wird und somit nur für die Ladung des
o.g. kommunalen Fahrzeugs zur Verfügung steht. Die Bauverwaltung hat nach dem
o.g. Angebot aktuell mehrere Firmen angefragt. Die Auswertung wird in der
Sitzung vorgestellt.