Beschluss:
Der Bürgermeister verpflichtet die Ausschussmitglieder, die nicht dem
Verbandsgemeinderat angehören, entsprechend den VV Nr.5 zu § 46 i.V. § 30 Abs.
2 GemO namens der Verbandsgemeinde Mendig durch Handschlag. Gleichzeitig weist
er auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, vornehmlich der Schweige-
und Treuepflicht sowie die Ausübung des Amtes nach Gewissensüberzeugung, hin.
Ausschussmitglieder,
die nicht dem Rat angehören:
Rudi Bettscheider
Theo Rausch
Sachverhalt:
Nach Nr. 5 VV zu § 46 i.V.m. § 30 Abs.2 GemO sind Ausschussmitglieder,
die nicht dem Rat angehören, öffentlich
durch Handschlag zu verpflichten. Die gilt vornehmlich für die Schweige- und
Treuepflicht und die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Ausschussmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten
verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur
nach erforderlich oder vom Ausschuss aus Gründen des Gemeinwohls oder zum
Schutze berechtigter Interessen einzelner beschlossen ist.
Die dem
Ausschussmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln im
Interesse der Verbandsgemeinde Mendig.