Beschluss:
Der Bürgermeister verpflichtet die Ausschussmitglieder, die nicht dem
Verbandsgemeinderat angehören, entsprechend den VV Nr. 5 zu § 46 i.V.m. § 30
Abs. 2 GemO namens der Verbandsgemeinde Mendig durch Handschlag. Gleichzeitig
weist er auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, vornehmlich der
Schweige- und Treuepflicht sowie auf die Ausübung des Amtes nach
Gewissensüberzeugung, hin.
Ausschussmitglieder,
die nicht dem Rat angehören:
Ellen Rüber
Daniel Vordemvenne
Ruth Retterath
Stefan Breil
Diana Pretz
Daniel Busch
Jörn Braun
Anke Groß
Christina Marx
Ellen Küpper
Helene Dick
Sachverhalt:
Nach Nr. 5 VV zu § 46 i.V.m. § 30 Abs. 2 GemO sind Ausschussmitglieder,
die nicht dem Rat angehören, öffentlich durch Handschlag zu verpflichten. Dies
gilt vornehmlich für die Schweige- und Treuepflicht und die gewissenhafte
Erfüllung ihrer Pflichten.
Ausschussmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche
Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder
ihrer Natur nach erforderlich oder vom Ausschuss aus Gründen des Gemeinwohls
oder zum Schutze berechtigter Interessen einzelner beschlossen ist.
Die dem Ausschussmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives
Handeln im Interesse der Verbandsgemeinde Mendig.