Beschluss:
Der Schulträgerausschuss begrüßt das von der Verbandsgemeinde entwickelte
Vorgehen zur Umsetzung des Digitalpaktes.
Der Schulträgerausschuss empfiehlt, Haushaltsmittel zur Sicherung des
Förderbudgets und zur Umsetzung des Digitalpaktes in den Jahren 2020/2021
(jeweils hälftige Einnahme-/Ausgabeansätze) zu etatisieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
Sachverhalt:
1)
Für die praktische Umsetzung ist eine ausreichende
Internetversorgung unabdingbar. So hat die Verbandsgemeinde Mendig bereits im
vergangenen Jahr den einstimmigen Beschluss gefasst, die Grundschule
Pfarrer-Bechtel mit einem Glasfaserhausanschluss auszustatten. Die Mendiger
Grundschule wurde vor kurzem mit Glasfaser erschlossen und ein entsprechender
Hausanschluss beantragt. Dort werden künftig Bandbreiten bis 1.000 MBit/s
verfügbar sein. Des Weiteren wurden in den diesjährigen Sommerferien die
Leitungsarbeiten innerhalb des Gebäudes ausgeführt und abgeschlossen.
Für die übrigen Grundschulen in Thür und Rieden wurde ein
Bedarf für einen Glasfaserhausanschluss an den Landkreis Mayen-Koblenz
gemeldet, da die Mindestversorgung von 30 MBit/s je Klassenraum dort derzeit
nicht sichergestellt werden kann und dies nur über einen Glasfaserhausanschluss
(FTTB) möglich ist. Das Förderverfahren auf Bundesebene wird –
insbesondere wegen Markterkundung und europaweiter Ausschreibung -
voraussichtlich frühestens in zwei Jahren zum Abschluss gebracht werden
können.
Die Westnetz/Innogy prüft derzeit eine eigenwirtschaftliche
Erschließung der Grundschulen in unserer Verbandsgemeinde und hat für
Thür bereits eine Zusage ausgesprochen. Dort soll noch in diesem Jahr der
Glasfaserhausanschluss hergestellt werden.
Nach unserem Kenntnisstand steht das Unternehmen auch in
Kontakt mit dem Landkreis für die Realschule Plus Mendig, um auch dort die
Möglichkeiten einer eigenwirtschaftlichen Erschließung prüfen zu können.
2)
Die Verwaltungsvorschrift „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in die digitale kommunale Infrastruktur an Schulen in RLP“ wurde am 05.07.2019 unterzeichnet und ist nach Veröffentlichung im Gemeinsamen Amtsblatt am 26.06.2019 in Kraft getreten.
Sie regelt die Modalitäten
- der
Antragstellung
- die
zuwendungsberechtigten Schulträger und
- die
förderfähigen Investitionen.
Zuwendungsberechtigt sind in Rheinland-Pfalz die Schulträger
allgemeinbildender und beruflicher Schulen in öffentlicher Trägerschaft, von gleichwertigen
Schulen in freier Trägerschaft und von Schulen für Gesundheitsfachberufe, die
im Zuge der Umsetzung des Pflegeberuferreformgesetzes im Schulgesetz zukünftig
berücksichtigt werden.
Gegenstände der Förderungen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen sind:
-
Aufbau,
Erweiterung oder Verbesserung der digitalen Vernetzung, einschließlich
Schulserver;
- Herstellung eines drahtlosen
Netzzugangs;
- Anzeige- und Interaktionsgeräte
insbesondere Beamer, Displays und deren interaktiven Varianten, einschließlich
entsprechender Steuerungsgeräte;
- digitale Arbeitsgeräte, insbesondere
für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene
Ausbildung;
- schulgebundene Laptops, Notebooks und
Tabletts
- jeweils einschließlich Planung, Aufbau
und Inbetriebnahme bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation;
-
Investive
Begleitmaßnahmen werden dann gefördert, wenn ein unmittelbarer und notwendiger
Zusammenhang besteht. Dazu zählen voraussichtlich Software-Lizenzen zur Nutzung
der Geräte und projektbezogene Beratung externer Dienstleister
Nicht gefördert werden:
-
Smartphones
- überwiegend für Verwaltungsaufgaben
genutzte Geräte und Netze
- Personal- und Sachkosten des
Zuwendungsempfängers
-
Betrieb,
Wartung und IT-Support
Nach 5.2 der vorliegenden Richtlinie errechnen sich die zur Verfügung stehenden Mittel für die Schulträger aus
Ø
einem
einmaligen Sockelbetrag i.H.v. 15.000,00 Euro pro Schule sowie
Ø
aus
einem Betrag der anhand der Schülerzahl der amtlichen Statistik des Schuljahres
2018/2019 ermittelt wird.
Ø
Über
den Sockelbetrag hinaus stehen pro Schüler 408,93 Euro zur Verfügung.
Gemäß Anlage 3 zur Richtlinie zur Förderung von Investitionen in die digitale kommunale Infrastruktur an Schulen ergibt sich folgende Mittelverteilung an den Schulträger VG Mendig.
Schulen |
Bundesmittel |
Eigenanteil |
Budget (maximale Fördersumme) |
GS Mendig |
209.430,54 |
23.270,06 |
232.700,59 |
GS Rieden |
|||
GS Thür |
|||
|
|
|
|
Haushaltsjahr 2020 |
|
|
116.350 EUR |
Haushaltsjahr 2021 |
|
|
116.350 EUR |
Der Förderhöchstsatz beträgt regelmäßig 90 v.H. der
förderfähigen Kosten.
Die endgültige Verteilung der Fördermittel auf die jeweiligen Schulen des Schulträgers erfolgt letztlich in Abhängigkeit der noch zu erstellenden Medienkonzepte/Medienentwicklungspläne sowie den sich hieraus ergebenden Bedarfen der einzelnen Schulen.
Ein erstes Abstimmungsgespräch mit den Schulleitungen hat bereits stattgefunden. Die Schulen haben den 29.02.2020 als realistischen Termin benannt, bis wann dort jene geforderten Medienkonzepte erarbeitet werden können.
Desweiteren ist geplant, in Absprache mit den Schulleitungen alsbald eine Bestandsaufnahme in den jeweiligen Schulen durchzuführen.
Es ist vorgesehen, den Verbandsgemeinderat über die maßgeblichen Planungen (Medienentwicklungspläne und Medienkonzepte) zu gegebener Zeit zu informieren.
Auch der Schulträgerausschuss wird regelmäßig von den Planungen und Förderverfahren zum Digitalpakt Schule in Kenntnis gesetzt. Notwendige Investitionen, die die Verbandsgemeinde Mendig als Schulträger im investiven Bereich zum Digitalpakt beitragen müsste, würden letztlich in Schulträgerausschuss oder Bauausschuss der VG beraten.