Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Schulträgerausschuss begrüßt das von der Verbandsgemeinde entwickelte Vorgehen zur Umsetzung des Digitalpaktes.

Der Schulträgerausschuss empfiehlt, Haushaltsmittel zur Sicherung des Förderbudgets und zur Umsetzung des Digitalpaktes in den Jahren 2020/2021 (jeweils hälftige Einnahme-/Ausgabeansätze) zu etatisieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

1

 

 


Sachverhalt:

1)

Für die praktische Umsetzung ist eine ausreichende Internetversorgung unabdingbar. So hat die Verbandsgemeinde Mendig bereits im vergangenen Jahr den einstimmigen Beschluss gefasst, die Grundschule Pfarrer-Bechtel mit einem Glasfaserhausanschluss auszustatten. Die Mendiger Grundschule wurde vor kurzem mit Glasfaser erschlossen und ein entsprechender Hausanschluss beantragt. Dort werden künftig Bandbreiten bis 1.000 MBit/s verfügbar sein. Des Weiteren wurden in den diesjährigen Sommerferien die Leitungsarbeiten innerhalb des Gebäudes ausgeführt und abgeschlossen.

Für die übrigen Grundschulen in Thür und Rieden wurde ein Bedarf für einen Glasfaserhausanschluss an den Landkreis Mayen-Koblenz gemeldet, da die Mindestversorgung von 30 MBit/s je Klassenraum dort derzeit nicht sichergestellt werden kann und dies nur über einen Glasfaserhausanschluss (FTTB) möglich ist. Das Förderverfahren auf Bundesebene wird  – insbesondere wegen Markterkundung und europaweiter Ausschreibung - voraussichtlich  frühestens in zwei Jahren zum Abschluss gebracht werden können.

Die Westnetz/Innogy prüft derzeit eine eigenwirtschaftliche Erschließung der Grundschulen in unserer  Verbandsgemeinde und hat für Thür bereits eine Zusage ausgesprochen. Dort soll noch in diesem Jahr der Glasfaserhausanschluss hergestellt werden.

Nach unserem Kenntnisstand steht das Unternehmen auch in Kontakt mit dem Landkreis für die Realschule Plus Mendig, um auch dort die Möglichkeiten einer eigenwirtschaftlichen Erschließung prüfen zu können.

 

 

2)

Die Verwaltungsvorschrift „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in die digitale kommunale Infrastruktur an Schulen in RLP“ wurde am 05.07.2019 unterzeichnet und ist nach Veröffentlichung im Gemeinsamen Amtsblatt am 26.06.2019 in Kraft getreten.

Sie regelt die Modalitäten

-       der Antragstellung

-       die zuwendungsberechtigten Schulträger und

-       die förderfähigen Investitionen.

Zuwendungsberechtigt sind in Rheinland-Pfalz die Schulträger allgemeinbildender und beruflicher Schulen in öffentlicher Trägerschaft, von gleichwertigen Schulen in freier Trägerschaft und von Schulen für Gesundheitsfachberufe, die im Zuge der Umsetzung des Pflegeberuferreformgesetzes im Schulgesetz zukünftig berücksichtigt werden. 

 

Gegenstände der Förderungen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen sind:

-       Aufbau, Erweiterung oder Verbesserung der digitalen Vernetzung, einschließlich Schulserver;

-       Herstellung eines drahtlosen Netzzugangs;

-       Anzeige- und Interaktionsgeräte insbesondere Beamer, Displays und deren interaktiven Varianten, einschließlich entsprechender Steuerungsgeräte;

-       digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung;

-       schulgebundene Laptops, Notebooks und Tabletts

-       jeweils einschließlich Planung, Aufbau und Inbetriebnahme bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation;

-       Investive Begleitmaßnahmen werden dann gefördert, wenn ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang besteht. Dazu zählen voraussichtlich Software-Lizenzen zur Nutzung der Geräte und projektbezogene Beratung externer Dienstleister

 

Nicht gefördert werden:

-       Smartphones

-       überwiegend für Verwaltungsaufgaben genutzte Geräte und Netze

-       Personal- und Sachkosten des Zuwendungsempfängers

-       Betrieb, Wartung und IT-Support

 

Nach 5.2 der vorliegenden Richtlinie errechnen sich die zur Verfügung stehenden Mittel für die Schulträger aus

Ø  einem einmaligen Sockelbetrag i.H.v. 15.000,00 Euro pro Schule sowie

Ø  aus einem Betrag der anhand der Schülerzahl der amtlichen Statistik des Schuljahres 2018/2019 ermittelt wird.

Ø  Über den Sockelbetrag hinaus stehen pro Schüler 408,93 Euro zur Verfügung.

 

Gemäß Anlage 3 zur Richtlinie zur Förderung von Investitionen in die digitale kommunale Infrastruktur an Schulen ergibt sich folgende Mittelverteilung an den Schulträger VG Mendig.

 

 

Schulen

 

Bundesmittel

 

Eigenanteil

Budget (maximale Fördersumme)

GS Mendig

 

209.430,54

 

 

23.270,06

 

232.700,59

GS Rieden

GS Thür

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2020

 

 

 

116.350 EUR

Haushaltsjahr 2021

 

 

 

116.350 EUR

 

Der Förderhöchstsatz beträgt regelmäßig 90 v.H. der förderfähigen Kosten.

 

Die endgültige Verteilung der Fördermittel auf die jeweiligen Schulen des Schulträgers erfolgt letztlich in Abhängigkeit der noch zu erstellenden Medienkonzepte/Medienentwicklungspläne sowie den sich hieraus ergebenden Bedarfen der einzelnen Schulen.

 

Ein erstes Abstimmungsgespräch mit den Schulleitungen hat bereits stattgefunden. Die Schulen haben den 29.02.2020 als realistischen Termin benannt, bis wann dort jene geforderten Medienkonzepte erarbeitet werden können.

Desweiteren ist geplant, in Absprache mit den Schulleitungen alsbald eine Bestandsaufnahme in den jeweiligen Schulen durchzuführen.

 

Es ist vorgesehen, den Verbandsgemeinderat über die maßgeblichen Planungen (Medienentwicklungspläne und Medienkonzepte) zu gegebener Zeit zu informieren.

Auch der Schulträgerausschuss wird regelmäßig von den Planungen und Förderverfahren zum Digitalpakt Schule in Kenntnis gesetzt. Notwendige Investitionen, die die Verbandsgemeinde Mendig als Schulträger im investiven Bereich zum Digitalpakt beitragen müsste, würden letztlich in Schulträgerausschuss oder Bauausschuss der VG beraten.