Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung zur
Kenntnis, schließt diese ab und nimmt den Plan als Entwurf an. Die Verwaltung
wird beauftragt, das Auslegungsverfahren gem. § Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.
Winfried Berresheim,
Sven Uelmen, Christof Merkler
Sachverhalt:
Auf die bisherigen Beratungen wird Bezug genommen. In der Zeit vom
11.09.2019 bis 25.09.2019 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Graben“ durchgeführt.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Der vorliegende Plan kann als Entwurf angenommen und das
Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden.