Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Unter Bezugnahme auf den Antrag der SPD-Fraktion beschließt der Gemeinderat

-       Die Angelegenheiten der lfd. Nrn. 1 (Tempo-30-Zonen) und 2 (LKW-Durchfahrtsverbot in der Kottenheimer Straße) werden an den Bauausschuss verwiesen.

-       Das Geschwindigkeitsanzeigesystem (lfd. Nr. 4) ist bereits bestellt, entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2019 zur Verfügung.

-       Die verstärkten Kontrollen im Bereich des Ruhenden Verkehrs werden begrüßt. Die noch notwendigen Ergänzungen in der Verkehrsbeschilderungen sollen alsbald umgesetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Seitens der SPD-Fraktion wurde ein Antrag auf Beratung im Gemeinderat zu verschiedenen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Ortslage Thür gestellt. Der Antrag ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

In Abstimmung mit Herrn Ortsbürgermeister Hilger werden zu den einzelnen Punkten folgende Feststellungen getroffen:

 

Zu 1:

Seit einer Änderung im Jahre 2017 bietet die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO unter lfd. Nr. 13  XI  zu Verkehrszeichen 274 erleichterte Vorgaben in der Abwägung für eine evtl. Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen u.a. vor Schulen und Kindergärten. Im Lichte dieser Regelungen wäre es also unter erleichterten Voraussetzungen u.U. denkbar, im unmittelbaren Umfeld der Grundschule Thür, mit den Straßen „Schulstraße“ und „Neustraße“ eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Form einer „Tempo-30-Zone“ einzurichten.

Da aber das Thema Geschwindigkeitsreduzierung und –beschränkung auch in anderen Ortsstraßen regelmäßiges Thema ist, sollte die aktuelle Situation dazu benutzt werden, derartige Überlegungen zu „Tempo-30-Zonen“ u.U. auch auf angrenzende Straßen oder Dorfbereiche auszudehnen.

In Übereinstimmung mit Herrn Ortsbürgermeister Hilger wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, diese Angelegenheit im gemeindlichen Bauausschuss zu beraten, der dem Gemeinderat sodann ein Gesamtkonzept vorschlagen soll.

 

Zu 2:

Bereits im Jahre 2016 wurden Überlegungen angestellt, die Kottenheimer Straße von der Einmündung Neustraße bis zur Gemarkungsgrenze Kottenheim mit einem Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t  +  Anlieger frei  zu belegen.

Hierzu wurde damals auch bereits ein gemeinsamer Ortstermin mit Vertretern der Ortsgemeinde Kottenheim und der VGV Vordereifel durchgeführt. Anlässlich dieses Treffens wurde vereinbart, im Rahmen einer „verdeckten Messung“ mit einem sogenannten Verkehrszählgerät zunächst einmal das tatsächliche LKW-Aufkommen im Bereich der Kottenheimer Straße zu ermitteln. Die im Dez. 2016 durchgeführte 14-tägige Messreihe ergab eine nur sehr geringe Belastung durch Lastkraftwagen. Aus diesem Grunde wurden die Bestrebungen rund um die seinerzeit angedachte Verkehrsbeschilderung vorerst zurückgestellt.

Auch im Hinblick auf die im SPD-Antrag gewünschte Prüfung hinsichtlich Parkbuchten und einer baulichen Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung am Ortseingangsschild sollte diese Angelegenheit nunmehr noch einmal im gemeindlichen Bauausschuss beraten werden.

 

Zu 3:

Im Haushaltsplan der Gemeinde Thür für 2019 ist bei Buchungsstelle 541101.082150.5.7 ein Ansatz in Höhe von 2.800 EUR für die Anschaffung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel eingesetzt. Das besagte Geschwindigkeitsanzeigesystem ist bereits bestellt und wird in Kürze an die Gemeinde Thür ausgeliefert.

Insoweit hat sich dieser SPD-Antrag auf Beschaffung eines derartigen Gerätes erübrigt.

 

Zu 4:

Der Wunsch nach einer verstärkten Überwachung des Ruhenden Verkehrs in der Ortslage Thür ist nachvollziehbar. Der Vollzugsdienst der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig wird im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten die Überwachungsmaßnahmen in Thür verstärken.

Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass seitens der Ordnungsbehörde in der jüngeren Vergangenheit noch insgesamt drei straßenverkehrs-rechtliche Anordnungen zu notwendigen Ergänzungen der Verkehrsbeschilderung in den Bereichen Gartenstraße, Fallerstraße und Segbachstraße erlassen wurden, die in Abstimmung mit der Polizeiinspektion Mayen für eine rechtssichere Ahndung von Parkverstößen noch für zwingend erforderlich erachtet wurden. Diese damit bereits formell angeordneten Beschilderungen müssen seitens der Gemeinde Thür als Straßenbaulastträger noch vor Ort angebracht werden.

Sobald die noch ausstehenden Ergänzungen in der Verkehrsbeschilderung umgesetzt sind, können die Kontrollmaßnahmen des Vollzugsdienstes der VG in Thür auch in diesen Bereichen starten.