Sitzung: 24.10.2019 Gemeinderat Thür
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Unter Bezugnahme auf
den Antrag der SPD-Fraktion beschließt der Gemeinderat
- Die Angelegenheiten der lfd. Nrn. 1
(Tempo-30-Zonen) und 2 (LKW-Durchfahrtsverbot in der Kottenheimer Straße)
werden an den Bauausschuss verwiesen.
- Das Geschwindigkeitsanzeigesystem (lfd. Nr.
4) ist bereits bestellt, entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan
2019 zur Verfügung.
- Die verstärkten Kontrollen im Bereich des
Ruhenden Verkehrs werden begrüßt. Die noch notwendigen Ergänzungen in der
Verkehrsbeschilderungen sollen alsbald umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Seitens der SPD-Fraktion wurde ein Antrag auf Beratung im Gemeinderat zu
verschiedenen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Ortslage Thür gestellt. Der
Antrag ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
In Abstimmung mit Herrn Ortsbürgermeister Hilger werden zu den einzelnen
Punkten folgende Feststellungen getroffen:
Zu 1:
Seit einer Änderung im Jahre 2017 bietet die Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur StVO unter lfd. Nr. 13 XI zu Verkehrszeichen 274 erleichterte Vorgaben
in der Abwägung für eine evtl. Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen
u.a. vor Schulen und Kindergärten. Im Lichte dieser Regelungen wäre es also
unter erleichterten Voraussetzungen u.U. denkbar, im unmittelbaren Umfeld der
Grundschule Thür, mit den Straßen „Schulstraße“ und „Neustraße“ eine
Geschwindigkeitsbeschränkung in Form einer „Tempo-30-Zone“ einzurichten.
Da aber das Thema Geschwindigkeitsreduzierung und –beschränkung auch in
anderen Ortsstraßen regelmäßiges Thema ist, sollte die aktuelle Situation dazu
benutzt werden, derartige Überlegungen zu „Tempo-30-Zonen“ u.U. auch auf
angrenzende Straßen oder Dorfbereiche auszudehnen.
In Übereinstimmung mit Herrn Ortsbürgermeister Hilger wird daher seitens
der Verwaltung vorgeschlagen, diese Angelegenheit im gemeindlichen Bauausschuss
zu beraten, der dem Gemeinderat sodann ein Gesamtkonzept vorschlagen soll.
Zu 2:
Bereits im Jahre 2016 wurden Überlegungen angestellt, die Kottenheimer
Straße von der Einmündung Neustraße bis zur Gemarkungsgrenze Kottenheim mit
einem Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t +
Anlieger frei zu belegen.
Hierzu wurde damals auch bereits ein gemeinsamer Ortstermin mit
Vertretern der Ortsgemeinde Kottenheim und der VGV Vordereifel durchgeführt.
Anlässlich dieses Treffens wurde vereinbart, im Rahmen einer „verdeckten
Messung“ mit einem sogenannten Verkehrszählgerät zunächst einmal das
tatsächliche LKW-Aufkommen im Bereich der Kottenheimer Straße zu ermitteln. Die
im Dez. 2016 durchgeführte 14-tägige Messreihe ergab eine nur sehr geringe
Belastung durch Lastkraftwagen. Aus diesem Grunde wurden die Bestrebungen rund
um die seinerzeit angedachte Verkehrsbeschilderung vorerst zurückgestellt.
Auch im Hinblick auf die im SPD-Antrag gewünschte Prüfung hinsichtlich
Parkbuchten und einer baulichen Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung am
Ortseingangsschild sollte diese Angelegenheit nunmehr noch einmal im
gemeindlichen Bauausschuss beraten werden.
Zu 3:
Im Haushaltsplan der Gemeinde Thür für 2019 ist bei Buchungsstelle
541101.082150.5.7 ein Ansatz in Höhe von 2.800 EUR für die Anschaffung einer
Geschwindigkeitsanzeigetafel eingesetzt. Das besagte
Geschwindigkeitsanzeigesystem ist bereits bestellt und wird in Kürze an die
Gemeinde Thür ausgeliefert.
Insoweit hat sich dieser SPD-Antrag auf Beschaffung eines derartigen
Gerätes erübrigt.
Zu 4:
Der Wunsch nach einer verstärkten Überwachung des Ruhenden Verkehrs in
der Ortslage Thür ist nachvollziehbar. Der Vollzugsdienst der
Verbandsgemeindeverwaltung Mendig wird im Rahmen seiner personellen
Möglichkeiten die Überwachungsmaßnahmen in Thür verstärken.
Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass
seitens der Ordnungsbehörde in der jüngeren Vergangenheit noch insgesamt drei
straßenverkehrs-rechtliche Anordnungen zu notwendigen Ergänzungen der
Verkehrsbeschilderung in den Bereichen Gartenstraße, Fallerstraße und
Segbachstraße erlassen wurden, die in Abstimmung mit der Polizeiinspektion
Mayen für eine rechtssichere Ahndung von Parkverstößen noch für zwingend
erforderlich erachtet wurden. Diese damit bereits formell angeordneten
Beschilderungen müssen seitens der Gemeinde Thür als Straßenbaulastträger noch
vor Ort angebracht werden.
Sobald die noch ausstehenden Ergänzungen in der Verkehrsbeschilderung
umgesetzt sind, können die Kontrollmaßnahmen des Vollzugsdienstes der VG in
Thür auch in diesen Bereichen starten.