Beschluss:
- Feststellung
des Jahresabschlusses 2017
Der Gemeinderat Thür beschließt
1. den Jahresabschluss zum 31.12.2017 festzustellen und das Ergebnis auf die
neue Rechnung vorzutragen
2. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und
außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit
dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
- Entlastungserteilung
Dem Ortsbürgermeister, dem
Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den
Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen
Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2017 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO
liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und
Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.
Rainer Hilger, Jürgen Jakob, Jörg
Lempertz
Den Vorsitz übernimmt Beigeordneter
Lukas Ellerich, Ausführungen zum TOP erfolgen durch Sven Uelmen.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2017 für die Gemeinde Thür
wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften
der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2017
schließt mit einem Fehlbetrag von 55.705,73 EUR ab und verbessert sich damit um
103.084,27 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von
158.790,00 EUR auswies.
Dies ist insbesondere zurückzuführen
auf:
-Mehrerträge
bei der Grund- und Gewerbesteuer sowie den Gemeindeanteilen an der Einkommenssteuer und dem
Familienleistungsausgleich
-Einsparungen
bei den Personalaufwendungen
-Einsparungen
bei der Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude
Die Finanzrechnung 2017 weist einen
Finanzmittelüberschuss von insgesamt 332.812,91 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 486.965,07 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 99.132,05 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
c)
ein
Fehlbetrag bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
55.020,11 EUR entstand.
Der Überschuss wird zur Reduzierung der Verbindlichkeit
gegenüber der Verbandsgemeinde abgedeckt. Die Verbindlichkeit beträgt nunmehr
197.676,89 EUR.
Die Haushaltssatzung 2017 sah keine Kreditermächtigung
vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres wurde ein Betrag von 5.030,00 EUR
übertragen. Ein Kredit wurde nicht aufgenommen. Eine Übertragung nach 2018
erfolgte nicht.
Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des
Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 2.769.648,63 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die
Jahresrechnung 2017 in seiner Sitzung am 24.09.2019 geprüft und einstimmig
empfohlen, den Beschlussvorschlägen wie formuliert zuzustimmen.