Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2017

 

Der Gemeinderat Thür beschließt

 

1.    den Jahresabschluss zum 31.12.2017 festzustellen und das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen

2.  die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

  1. Entlastungserteilung

 

Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den  Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2017 erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.

Rainer Hilger, Jürgen Jakob, Jörg Lempertz

Den Vorsitz übernimmt Beigeordneter Lukas Ellerich, Ausführungen zum TOP erfolgen durch Sven Uelmen.

 

 

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2017 für die Gemeinde Thür wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Fehlbetrag von 55.705,73 EUR ab und verbessert sich damit um 103.084,27 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 158.790,00 EUR auswies.

 

Dies ist insbesondere zurückzuführen auf:

-Mehrerträge bei der Grund- und Gewerbesteuer sowie den Gemeindeanteilen an der   Einkommenssteuer und dem Familienleistungsausgleich

-Einsparungen bei den Personalaufwendungen

-Einsparungen bei der Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude

 

 

Die Finanzrechnung 2017 weist einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt 332.812,91 EUR aus, wovon

a)    ein Überschuss von 486.965,07 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)    ein Fehlbetrag von 99.132,05 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und

c)    ein Fehlbetrag bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 55.020,11 EUR entstand.

 

Der Überschuss wird zur Reduzierung der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde abgedeckt. Die Verbindlichkeit beträgt nunmehr 197.676,89 EUR.

 

Die Haushaltssatzung 2017 sah keine Kreditermächtigung vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres wurde ein Betrag von 5.030,00 EUR übertragen. Ein Kredit wurde nicht aufgenommen. Eine Übertragung nach 2018 erfolgte nicht.

 

 

Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 2.769.648,63 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2017 in seiner Sitzung am 24.09.2019 geprüft und einstimmig empfohlen, den Beschlussvorschlägen wie formuliert zuzustimmen.