Beschluss:
- Feststellung
des Jahresabschlusses 2016
Der Gemeinderat Thür beschließt
1. den Jahresabschluss zum 31.12.2016 festzustellen und das Ergebnis auf die
neue Rechnung vorzutragen
2.
der Übertragung von
Haushaltsmitteln in Höhe von 97.456,83 EUR für die Erschließung des
Neubaugebietes am Sportplatz und den Erwerb der Gaststätte „Zur Traube“ sowie
der Übertragung der Kreditermächtigung mit 5.030,00 EUR zuzustimmen
3. die im Jahresabschluss
ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich
zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
- Entlastungserteilung
Dem Ortsbürgermeister, dem
Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den
Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen
Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2016 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO
liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und
Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.
Rainer Hilger, Jürgen Jakob, Jörg
Lempertz
Den Vorsitz übernimmt Beigeordneter
Lukas Ellerich, Ausführungen zum TOP erfolgen durch Sven Uelmen.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2016 für die Gemeinde Thür
wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften
der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2016
schließt mit einem Fehlbetrag von 28.181,66 EUR ab und verbessert sich damit um
210.963,34 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von
239.145,00 EUR auswies.
Dies ist insbesondere zurückzuführen
auf:
-Mehrerträge
bei der Gewerbesteuer
-Erträge
aus der Veräußerung von Grundstücken im Gewerbegebiet in Vorjahren
-Zuschreibung
im Zusammenhang mit dem neuen Forsteinrichtungswerk (Zuwachs des aufstehenden
Holzes)
-Einsparungen
bei den Personalaufwendungen und der Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude
-Einsparungen
bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens
(insbesondere Straßenbeleuchtung)
Die Finanzrechnung 2016 weist einen
Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 461.491,08 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 51.495,37 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 717.125,84 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
c)
ein
Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
204.139,39 EUR entstand.
Der Fehlbetrag in Höhe von 461.491,08 EUR wird durch die
Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde abgedeckt. Die
Verbindlichkeit beträgt nunmehr 530.489,80 EUR.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 beinhaltete eine
Kreditaufnahme von 109.060,00 EUR. Eine Aufnahme erfolgte in Höhe von
250.000,00 EUR. Aus dem Vorjahr stand aus der dortigen Kreditermächtigung noch
ein Betrag mit 145.970,00 EUR zur Verfügung. Die restl. Kreditermächtigung 2016
wurde mit 5.030,00 EUR ins Haushaltsjahr 2017 übertragen.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im
investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2017 mit
insgesamt 97.456,83 EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen.
Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des
Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 2.825.354,36 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die
Jahresrechnung 2016 in seiner Sitzung am 24.09.2019 geprüft und einstimmig
empfohlen, den Beschlussvorschlägen wie formuliert zuzustimmen.