Beschluss:
- Feststellung
des Jahresabschlusses 2015
Der Gemeinderat Thür beschließt
1. den Jahresabschluss der Gemeinde Thür zum 31.12.2015 festzustellen und
das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen
2. der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 143.025,17 EUR für den
Grunderwerb zur Anlegung eines Versickerungsbeckens im Neubaugebiet Sportplatz,
für den Ausbau und den offenen Bachausbau der Segbachstraße und für die
Erschließung des 3. Bauabschnittes im Gewerbegebiet sowie der Übertragung der
Kreditermächtigung mit 145.970,00 EUR zuzustimmen
3. die im Jahresabschluss
ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich
zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister
der Verbandsgemeinde und den
Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen
Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2015 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO
liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und
Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.
Rainer Hilger, Jürgen Jakob, Jörg
Lempertz
Den Vorsitz übernimmt Beigeordneter
Lukas Ellerich, Ausführungen zum TOP erfolgen durch Sven Uelmen.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2015 für die Gemeinde Thür
wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften
der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2015
schließt mit einem Fehlbetrag von 24.323,83 EUR ab und verbessert sich damit um
307.586,17 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von
331.910,00 EUR auswies.
Dies ist insbesondere zurückzuführen
auf:
-Mehrerträge
bei der Gewerbesteuer
-Erträge
aus der Veräußerung von Grundstücken im Gewerbegebiet in Vorjahren
-Einsparungen
bei den Personalaufwendungen und der Unterhaltung der Gebäude (u.a.
Mehrzweckhalle)
-Einsparungen
bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens
(insbesondere Straßenbeleuchtung)
-Geringerer
Verlust aus dem Abgang des Anlagevermögens
Die Finanzrechnung 2015 weist einen
Finanzmittelüberschuss von insgesamt 96.204,15 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 51.045,61 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 141.828,55 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
c)
ein
Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
186.987,09 EUR entstand.
Der Überschuss wird zur Reduzierung der Verbindlichkeit
(165.202,87 EUR aus dem Haushaltsvorjahr) gegenüber der Verbandsgemeinde
verwendet. Die Verbindlichkeit berägt nunmehr 68.998,72 EUR.
Die Haushaltssatzung 2015 beinhaltete eine Kreditaufnahme
von 375.970 EUR. Eine Aufnahme erfolgte in Höhe von 230.000,00 EUR.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im
investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2016 mit
insgesamt 143.025,17 EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen. Zur Finanzierung
der Übertragungen wurde eine Kreditermächtigung des Jahres 2015 mit 145.970,00
EUR in das Haushaltsjahr 2016 übertragen.
Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des
Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung und einer Korrektur der Kapitalrücklage
auf 2.853.536,02 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die
Jahresrechnung 2015 in seiner Sitzung am 24.09.2019 geprüft und einstimmig
empfohlen, den Beschlussvorschlägen wie formuliert zuzustimmen.