Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in offener / geheimer Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2.         Der Gemeinderat beschließt,

 

a) die Anzahl der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses auf 9

    festzulegen,

b) in den Haupt- und Finanzausschuss folgende Mitglieder zu wählen:

 

 

1.1 Haupt- und Finanzausschuss

 

Ausschussmitglieder

Partei

Vertreter

Partei

Verena Höfker (RM)

CDU

Winfried Berresheim (RM)

CDU

Markus Merkler (RM)

CDU

Achim Massion (RM)

CDU

Alban Berresheim (RM)

CDU

Christian Adams (RM)

CDU

Theo Loscheider (NR)

CDU

Vanessa Waldorf (NR)

CDU

Volker Luxem (NR)

CDU

Stefan Hilger (NR)

CDU

Kerstin Jakob (NR)

CDU

Josef Jubelius (NR)

CDU

Thorsten Fuhrmann (RM)

SPD

Udo Schüller (RM)

SPD

Oskar Dreiser (RM)

SPD

Christof Merkler (RM)

SPD

Martin Steinsiek (NR)

SPD

 Thomas Barz (NR)

SPD

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

3.         Der Gemeinderat beschließt,

 

            a) die Anzahl der Mitglieder des Bauausschusses auf 9 festzulegen,

            b) in den Bauausschuss folgende Mitglieder zu wählen:

 

1.2 Bauausschuss

 

Ausschussmitglieder

Partei

Vertreter

Partei

Achim Massion (RM)

CDU

Winfried Berresheim (RM)

CDU

Christian Adams (RM)

CDU

Markus Merkler (RM)

CDU

Alban Berresheim (RM)

CDU

Sven Uelmen (RM)

CDU

Volker Luxem (NR)

CDU

Winfried Einig (NR)

CDU

Sascha Ebke (NR)

CDU

Elmar Brohl (NR)

CDU

Theo Loscheider (NR)

CDU

Josef Jubelius (NR)

CDU

Walter Krings (RM)

SPD

Oskar Dreiser (RM)

SPD

Christof Merkler (RM)

SPD

Udo Schüller (RM)

SPD

Christel Kobs (NR)

SPD

Thomas Barz (NR)

SPD

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

3. Der Gemeinderat beschließt,

 

            a) die Anzahl der Mitglieder des Kulturausschusses auf 9 festzulegen,

            b) in den Kulturausschuss folgende Mitglieder zu wählen:

 

1.3 Kulturausschuss

 

Ausschussmitglieder

Partei

Vertreter

Partei

Christian Adams (RM)

CDU

Verena Höfker (RM)

CDU

Alban Berresheim (RM)

CDU

Sven Uelmen (RM)

CDU

Markus Merkler (RM)

CDU

Sandra Diedrich-Fuchs (RM)

CDU

Claudia Paucken (NR)

CDU

Ruth Berresheim-Schäfer (NR)

CDU

Theo Loscheider (NR)

CDU

Friederike Merkler (NR)

CDU

Kerstin Jakob (NR)

CDU

Vanessa Waldorf (NR)

CDU

Walter Krings (RM)

SPD

Udo Schüller (RM)

SPD

Rolf Müller (NR)

SPD

Christel Kobs (NR)

SPD

Christof Merkler (RM)

SPD

Thorsten Fuhrmann (RM)

SPD

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

 

  1. Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO auf Grund von Vorschlägen der im Rat vertretenen politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt. Der Begriff „politische Gruppe“ ist als Oberbegriff für Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl des Gemeinderats mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen haben und mit mindestens einem Mitglied im Gemeinderat vertreten sind, zu verstehen. Das Vorschlagsrecht wird von dem auf Grund des Wahlvorschlags der politischen Gruppe in den Gemeinderat gewählten Ratsmitglied (wenn die politische Gruppe nur mit einem Mitglied vertreten ist) bzw. der Gruppe von Ratsmitgliedern, d.h. den Fraktionen, ausgeübt.

 

  1. Bei der Bildung von Ausschüssen räumt der Gesetzgeber dem Gemeinderat einen weiteren Ermessensspielraum hinsichtlich der Aufgaben, Arten, Stärke und Zusammensetzung der Ausschüsse ein. Einzelheiten sind vor der Wahl durch den Rat festzulegen. Auf die Regelungen in der Hauptsatzung wird verwiesen.

 

  1. Bei der Besetzung der Ausschüsse ist darauf zu achten, dass die Fraktionen nach Möglichkeit entsprechend den politischen Kräfteverhältnissen im Gemeinderat auch in den Ausschüssen repräsentiert sind.

 

  1. Jedem Ausschussmitglied sollen ein oder mehrere Stellvertreter (sog. persönliche Stellvertretung) zugeordnet werden mit der Maßgabe, dass es im Verhinderungsfall nur von diesen vertreten werden kann (Ziffer 3 VV zu § 45 GemO).

 

Die Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen Mitglieder des Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.

 

 

  1. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimm-zettel. Nach § 40 Abs. 5 GemO kann offene Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder ausreicht. Der Bürgermeister hat gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO bei Wahlen kein Stimmrecht.

 

  1. Die Verwaltung empfiehlt die Bildung von gemeinsamen Wahlvorschlägen und eine Wahl durch offene Abstimmung.