Sitzung: 15.10.2019 Bau- und Vergabeausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/110/2019
Beschluss:
Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Mendig erteilt sein Einvernehmen
gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu dem vorgenannten Bauvorhaben / Anbau.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Uwe Ammel vor, sodass dieser an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt hat.
Sachverhalt:
Der Antragsteller plant den Anbau eines Treppenhauses und weiterer
Wohnfläche wie dies aus den beigefügten Unterlagen (Ansichten und Lageplan)
erkennbar ist.
Der zweigeschossige Anbau mit Flachdach (Dachterrasse) orientiert sich
Richtung Garten.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der Ortslage jedoch nicht im
Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist somit gem. § 34 BauGB zu
bewerten.
Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche die überbaut werden soll,
in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Ebenso muss die Erschließung
gesichert sein.
Auf dem Lageplan ist erkennbar, dass bereits am Nachbargebäude ein Anbau
vorhanden ist. Der nun geplante Anbau orientiert sich an der Tiefe des
Nachbaranbaus.
Die in der Umgebung vorhandenen Grundflächen (bspw. Hausnr. 16 oder 27)
gehen über die nun geplante Gesamtgrundfläche von 163 qm bereits hinaus (mit
187 qm und 210 qm).
Auch werden die Höhen und GRZ (Grundflächenzahl) eingehalten.