Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Mendig erteilt sein Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu dem vorgenannten Bauvorhaben / Anbau.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Uwe Ammel vor, sodass dieser an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt hat.

 

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller plant den Anbau eines Treppenhauses und weiterer Wohnfläche wie dies aus den beigefügten Unterlagen (Ansichten und Lageplan) erkennbar ist.

Der zweigeschossige Anbau mit Flachdach (Dachterrasse) orientiert sich Richtung Garten.

 

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der Ortslage jedoch nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist somit gem. § 34 BauGB zu bewerten.

Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Ebenso muss die Erschließung gesichert sein.

 

Auf dem Lageplan ist erkennbar, dass bereits am Nachbargebäude ein Anbau vorhanden ist. Der nun geplante Anbau orientiert sich an der Tiefe des Nachbaranbaus.

 

Die in der Umgebung vorhandenen Grundflächen (bspw. Hausnr. 16 oder 27) gehen über die nun geplante Gesamtgrundfläche von 163 qm bereits hinaus (mit 187 qm und 210 qm).

 

Auch werden die Höhen und GRZ (Grundflächenzahl) eingehalten.