Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Mendig erteilt sein Einvernehmen gem. § 36 BauGB bzw. seine Zustimmung gem. § 88 LBauO i.V.m. § 61 LBauO zu der Abweichung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung u. Dachform des Anbaus.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Frank Furch und Judith Lempertz vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.

 

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines ca. 30 qm großen Anbaus im Erdgeschoss, so wie dies aus den in der Anlage beigefügten Zeichnungen und Lageplan erkennbar ist.

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Zwischen Ernteweg und Wasserschöpp“ – 3. Änderung und entspricht hinsichtlich seiner Dachform und Dachneigung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Dieser gibt vor: Sattel- oder Walmdach mit einer Neigung von 20-30 Grad und/oder 35-45 Grad.

 

Das Bestandsgebäude (ca. 84qm Grundfläche) hält die vorgegebene Dachneigung ein. Gemäß Abweichungsantrag für den Anbau sind in der Nähe bereits Gebäude mit abweichender Dachneigung bzw. Flachdächern vorhanden (s. Kalzer Weg 9: Flachdach – gesamtes Gebäude; Genehmigung 2015).

 

Da die Hauptdachneigung / die überwiegende Fläche eingehalten wird und auch bereits Vergleichsfälle im Geltungsbereich desselben Bebauungsplanes vorhanden sind, bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken.