Sitzung: 15.10.2019 Bau- und Vergabeausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/105/2019
Beschluss:
Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Mendig versagt sein Einvernehmen
gem. § 36 BauGB zu dem Bauvorhaben aus den o.g. Gründen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Thomas Schneider vor, sodass dieser an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt hat.
Sachverhalt:
Der Antragsteller beantragt den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (mit
5 Wohneinheiten; zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss) wie dies aus
beigefügtem Lageplan und den Ansichten erkennbar ist.
Hier ergeben sich mehrere Problematiken:
Der Antragsteller argumentiert, dass sich das Bauvorhaben innerhalb der
Ortslage gem. § 34 BauGB befindet (siehe seine Abgrenzung Lageplan).
Grundsätzlich endet der im Zusammenhang bebaute Ortsteil mit der letzten
Bebauung.
Nach Abstimmung mit der Kreisverwaltung wird die Fläche als sogenannter
„Außenbereich im Innenbereich“ gewertet. Somit wären nur sog. privilegierte
Vorhaben unter den Voraussetzungen des §
35 BauGB zulässig.
Selbst wenn man unterstellen würde, dass der Bereich dem Innenbereich
zuzuordnen wäre, wäre das Bauvorhaben nach
§ 34 BauGB zu beurteilen. Dieser besagt, dass es sich nach Art und Maß
der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche die überbaut werden
soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss. Weiterhin muss die
Erschließung gesichert sein und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Ob in diesem hinterliegenden Grundstück bzw. Grundstücksbereich die
Erschließung dauerhaft gesichert werden kann, müsste durch eine entsprechende
Baulast nachgewiesen werden.
Weiterhin fügt sich das Bauvorhaben dort aber auch nicht ein. Die
geplante Grundfläche beträgt 248 qm. In der Umgebung sind nur wesentlich
kleinere Gebäude vorhanden (s. Lageplan). Die größte Grundfläche bei Hausnr. 23
beträgt 200qm.
Dem Antragsteller wurde geraten, bei der Stadt Mendig die Durchführung
eines Bauleitplanverfahrens zu beantragen.
Um eine entsprechende städtebauliche Ordnung herbei zu führen, sollten
dann auch die Nachbargrundstücke bzw. die hinteren Bereiche in die Planung mit
einbezogen werden.