Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

 

  1. den Jahresabschluss der Gemeinde Thür zum 31.12.2017 festzustellen und den entstandenen Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung auf die neue Rechnung vorzutragen
  2. dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2017 zu erteilen
  3. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss per 31.12.2017 für die Gemeinde Thür wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Fehlbetrag von 55.705,73 EUR ab und verbessert sich damit um 103.084,27 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 158.790,00 EUR auswies.

 

Dies ist insbesondere zurückzuführen auf:

-Mehrerträge bei der Grund- und Gewerbesteuer sowie den Gemeindeanteilen an der Einkommenssteuer und dem Familienleistungsausgleich

-Einsparungen bei den Personalaufwendungen

-Einsparungen bei der Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude

 

Die Finanzrechnung 2017 weist einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt 332.812,91 EUR aus, wovon

a)      ein Überschuss von 486.965,07 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 99.132,05 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und

c)       ein Fehlbetrag bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 55.020,11 EUR entstand.

Der Überschuss wird zur Reduzierung der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde abgedeckt. Die Verbindlichkeit beträgt nunmehr 197.676,89 EUR.

 

Die Haushaltssatzung 2017 sah keine Kreditermächtigung vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres wurde ein Betrag von 5.030,00 EUR übertragen. Ein Kredit wurde nicht aufgenommen. Eine Übertragung nach 2018 erfolgte nicht.

 

Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 2.769.648,63 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung vorgenommen.