Sitzung: 24.09.2019 Rechnungsprüfungsausschuss Thür
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 101/045/2019
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
- den Jahresabschluss der Gemeinde Thür zum 31.12.2017 festzustellen und den entstandenen Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung auf die neue Rechnung vorzutragen
- dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2017 zu erteilen
- die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2017 für die Gemeinde Thür wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112
ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2017 schließt
mit einem Fehlbetrag von 55.705,73 EUR ab und verbessert sich damit um
103.084,27 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von
158.790,00 EUR auswies.
Dies ist insbesondere zurückzuführen auf:
-Mehrerträge bei der Grund- und
Gewerbesteuer sowie den Gemeindeanteilen an der Einkommenssteuer und dem
Familienleistungsausgleich
-Einsparungen bei den Personalaufwendungen
-Einsparungen bei der Unterhaltung der
Grundstücke und Gebäude
Die Finanzrechnung 2017 weist einen Finanzmittelüberschuss von
insgesamt 332.812,91 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 486.965,07 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 99.132,05 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
c)
ein
Fehlbetrag bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
55.020,11 EUR entstand.
Der Überschuss wird zur Reduzierung der Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde abgedeckt. Die Verbindlichkeit beträgt nunmehr 197.676,89 EUR.
Die Haushaltssatzung 2017 sah keine Kreditermächtigung vor. Aus der Kreditermächtigung
des Vorjahres wurde ein Betrag von 5.030,00 EUR übertragen. Ein Kredit wurde
nicht aufgenommen. Eine Übertragung nach 2018 erfolgte nicht.
Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
der Ergebnisrechnung auf 2.769.648,63 EUR.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung vorgenommen.