Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

 

  1. den Jahresabschluss der Gemeinde Thür zum 31.12.2016 festzustellen und den entstandenen Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung auf die neue Rechnung vorzutragen
  2. dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2016 zu erteilen
  3. der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 97.456,83 EUR für die Erschließung des Neubaugebietes am Sportplatz und den Erwerb der Gaststätte „Zur Traube“ sowie der Übertragung der Kreditermächtigung mit 5.030,00 EUR zuzustimmen
  4. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss per 31.12.2016 für die Gemeinde Thür wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit einem Fehlbetrag von 28.181,66 EUR ab und verbessert sich damit um 210.963,34 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 239.145,00 EUR auswies.

 

Dies ist insbesondere zurückzuführen auf:

-Mehrerträge bei der Gewerbesteuer

-Mehrerträge aus der Veräußerung von Grundstücken im Gewerbegebiet in Vorjahren

-Mehrerträge durch Zuschreibung im Zusammenhang mit dem neuen Forsteinrichtungswerk (Zuwachs des aufstehenden Holzes)

-Einsparungen bei den Personalaufwendungen und der Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude

-Einsparungen bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens (insbesondere Straßenbeleuchtung)

 

Die Finanzrechnung 2016 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 461.491,08 EUR aus, wovon

a)      ein Überschuss von 51.495,37 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 717.125,84 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und

c)       ein Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 204.139,39 EUR entstand.

 

Der Fehlbetrag in Höhe von 461.491,08 EUR wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde abgedeckt. Die Verbindlichkeit beträgt nunmehr 530.489,80 EUR.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 beinhaltete eine Kreditaufnahme von 109.060,00 EUR. Eine Aufnahme erfolgte in Höhe von 250.000,00 EUR. Aus dem Vorjahr stand aus der dortigen Kreditermächtigung noch ein Betrag mit 145.970,00 EUR zur Verfügung. Die restl. Kreditermächtigung 2016 wurde mit 5.030,00 EUR ins Haushaltsjahr 2017 übertragen.

 

Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2017 mit insgesamt 97.456,83 EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen.

 

Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 2.825.354,36 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung vorgenommen.