Sitzung: 24.09.2019 Rechnungsprüfungsausschuss Thür
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 101/043/2019
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
- den Jahresabschluss der Gemeinde Thür zum 31.12.2016 festzustellen und den entstandenen Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung auf die neue Rechnung vorzutragen
- dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2016 zu erteilen
- der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 97.456,83 EUR für die Erschließung des Neubaugebietes am Sportplatz und den Erwerb der Gaststätte „Zur Traube“ sowie der Übertragung der Kreditermächtigung mit 5.030,00 EUR zuzustimmen
- die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2016 für die Gemeinde Thür wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112
ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2016 schließt
mit einem Fehlbetrag von 28.181,66 EUR ab und verbessert sich damit um
210.963,34 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von
239.145,00 EUR auswies.
Dies ist insbesondere zurückzuführen auf:
-Mehrerträge bei der Gewerbesteuer
-Mehrerträge aus der Veräußerung von
Grundstücken im Gewerbegebiet in Vorjahren
-Mehrerträge durch Zuschreibung im
Zusammenhang mit dem neuen Forsteinrichtungswerk (Zuwachs des aufstehenden
Holzes)
-Einsparungen bei den Personalaufwendungen
und der Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude
-Einsparungen bei der Unterhaltung und
Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens (insbesondere Straßenbeleuchtung)
Die Finanzrechnung 2016 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 461.491,08 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 51.495,37 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 717.125,84 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
c)
ein
Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
204.139,39 EUR entstand.
Der Fehlbetrag in Höhe von 461.491,08 EUR wird durch die Zunahme der
Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde abgedeckt. Die Verbindlichkeit
beträgt nunmehr 530.489,80 EUR.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 beinhaltete eine Kreditaufnahme
von 109.060,00 EUR. Eine Aufnahme erfolgte in Höhe von 250.000,00 EUR. Aus dem
Vorjahr stand aus der dortigen Kreditermächtigung noch ein Betrag mit
145.970,00 EUR zur Verfügung. Die restl. Kreditermächtigung 2016 wurde mit
5.030,00 EUR ins Haushaltsjahr 2017 übertragen.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven
Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2017 mit insgesamt
97.456,83 EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen.
Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
der Ergebnisrechnung auf 2.825.354,36 EUR.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung vorgenommen.