Sitzung: 24.09.2019 Rechnungsprüfungsausschuss Thür
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 101/042/2019
Beschluss:
1. Der Ausschuss beschließt, gem. § 40 II, 2. Halbsatz GemO die Wahlen
in öffentlicher Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt Herrn Sven Uelmen zum
Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt Herrn Oskar Dreiser zum
stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Thür hat in seiner konstituierenden Sitzung gemäß § 110
Abs. 1 Satz 2 einen Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Grundsätzlich führt
der Bürgermeister in jedem Ausschuss den Vorsitz. Als einzige ausdrückliche
Ausnahme von den Vorschriften der §§ 44 ff. GemO sieht § 110 Abs. 1 Satz 3 GemO
für den Rechnungsprüfungsausschuss die Wahl eines eigenen Vorsitzenden vor.
Dieser muss Ratsmitglied sein. Um im Verhinderungsfall eine Vertretung zur
gewährleisten, ist weiterhin ein stellvertretender Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen.