Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

 

1. Der Ausschuss beschließt, gem. § 40 II, 2. Halbsatz GemO die Wahlen in öffentlicher Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt Herrn Sven Uelmen zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

3. Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt Herrn Oskar Dreiser zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Gemeinderat Thür hat in seiner konstituierenden Sitzung gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 einen Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Grundsätzlich führt der Bürgermeister in jedem Ausschuss den Vorsitz. Als einzige ausdrückliche Ausnahme von den Vorschriften der §§ 44 ff. GemO sieht § 110 Abs. 1 Satz 3 GemO für den Rechnungsprüfungsausschuss die Wahl eines eigenen Vorsitzenden vor. Dieser muss Ratsmitglied sein. Um im Verhinderungsfall eine Vertretung zur gewährleisten, ist weiterhin ein stellvertretender Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen.