Sitzung: 24.09.2019 Rechnungsprüfungsausschuss Thür
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 101/040/2019
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
- den Jahresabschluss der Gemeinde Thür zum 31.12.2015 festzustellen und den entstandenen Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung auf die neue Rechnung vorzutragen
- dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2015 zu erteilen
- der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 143.025,17 EUR für den Grunderwerb zur Anlegung eines Versickerungsbeckens im Neubaugebiet Sportplatz, für den Ausbau und den offenen Bachausbau der Segbachstraße und für die Erschließung des 3. Bauabschnittes im Gewerbegebiet sowie der Übertragung der Kreditermächtigung mit 145.970,00 EUR zuzustimmen
- die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2015 für die Gemeinde Thür wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor
Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2015 schließt
mit einem Fehlbetrag von 24.323,83 EUR ab und verbessert sich damit um
307.586,17 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von
331.910,00 EUR auswies.
Dies ist insbesondere zurückzuführen auf:
-Mehrerträge bei der Gewerbesteuer
-Mehrerträge aus der Veräußerung von
Grundstücken im Gewerbegebiet in Vorjahren
-Einsparungen bei den Personalaufwendungen
und der Unterhaltung der Gebäude (u.a. Mehrzweckhalle)
-Einsparungen bei der Unterhaltung und
Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens (insbesondere Straßenbeleuchtung)
-Geringerer Verlust aus dem Abgang des
Anlagevermögens
Die Finanzrechnung 2015 weist einen Finanzmittelüberschuss von
insgesamt 96.204,15 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 51.045,61 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 141.828,55 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
c)
ein
Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
186.987,09 EUR entstand.
Der Überschuss wird zur Reduzierung der Verbindlichkeit (165.202,87 EUR
aus dem Haushaltsvorjahr) gegenüber der Verbandsgemeinde verwendet. Die
Verbindlichkeit beträgt nunmehr 68.998,72 EUR.
Die Haushaltssatzung 2015 beinhaltete eine Kreditaufnahme von 375.970
EUR. Eine Aufnahme erfolgte in Höhe von 230.000,00 EUR.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven
Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2016 mit insgesamt
143.025,17 EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen. Zur Finanzierung der
Übertragungen wurde eine Kreditermächtigung des Jahres 2015 mit 145.970,00 EUR
in das Haushaltsjahr 2016 übertragen.
Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
der Ergebnisrechnung und einer Korrektur der Kapitalrücklage auf 2.853.536,02
EUR.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung vorgenommen.