Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

 

  1. den Jahresabschluss der Gemeinde Thür zum 31.12.2015 festzustellen und den entstandenen Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung auf die neue Rechnung vorzutragen
  2. dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2015 zu erteilen
  3. der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 143.025,17 EUR für den Grunderwerb zur Anlegung eines Versickerungsbeckens im Neubaugebiet Sportplatz, für den Ausbau und den offenen Bachausbau der Segbachstraße und für die Erschließung des 3. Bauabschnittes im Gewerbegebiet sowie der Übertragung der Kreditermächtigung mit 145.970,00 EUR zuzustimmen
  4. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss per 31.12.2015 für die Gemeinde Thür wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2015 schließt mit einem Fehlbetrag von 24.323,83 EUR ab und verbessert sich damit um 307.586,17 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 331.910,00 EUR auswies.

 

Dies ist insbesondere zurückzuführen auf:

-Mehrerträge bei der Gewerbesteuer

-Mehrerträge aus der Veräußerung von Grundstücken im Gewerbegebiet in Vorjahren

-Einsparungen bei den Personalaufwendungen und der Unterhaltung der Gebäude (u.a. Mehrzweckhalle)

-Einsparungen bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens (insbesondere Straßenbeleuchtung)

-Geringerer Verlust aus dem Abgang des Anlagevermögens

 

 

Die Finanzrechnung 2015 weist einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt 96.204,15 EUR aus, wovon

a)      ein Überschuss von 51.045,61 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 141.828,55 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und

c)       ein Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 186.987,09 EUR entstand.

 

Der Überschuss wird zur Reduzierung der Verbindlichkeit (165.202,87 EUR aus dem Haushaltsvorjahr) gegenüber der Verbandsgemeinde verwendet. Die Verbindlichkeit beträgt nunmehr 68.998,72 EUR.

 

Die Haushaltssatzung 2015 beinhaltete eine Kreditaufnahme von 375.970 EUR. Eine Aufnahme erfolgte in Höhe von 230.000,00 EUR.

 

Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2016 mit insgesamt 143.025,17 EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen. Zur Finanzierung der Übertragungen wurde eine Kreditermächtigung des Jahres 2015 mit 145.970,00 EUR in das Haushaltsjahr 2016 übertragen.

 

Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung und einer Korrektur der Kapitalrücklage auf 2.853.536,02 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung vorgenommen.