Sitzung: 23.09.2019 Verbandsversammlung Konversion Flugplatz Mendig
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 965/015/2019
Beschluss:
1. Der Verbandsvorsteher händigt dem neu gewählten 1. Stellvertretenden Verbandsvorsteher Hans Peter Ammel die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus.
2. Der Verbandsvorsteher händigt
dem neu gewählten 2. Stellvertretenden Verbandsvorsteher Dr. Alexander Saftig die Ernennungsurkunde
als Ehrenbeamter aus.
3. Der Verbandsvorsteher händigt
dem neu gewählten 3. Stellvertretenden Verbandsvorsteher Walter Kill die Ernennungsurkunde als
Ehrenbeamter aus. Anschließend erfolgen Vereidigung und Amtseinführung.
Sachverhalt:
Nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 der KomZG gilt u.a. § 54 Gemeindeordnung (GemO)
sinngemäß für Zweckverbände.
Gemäß § 54 Abs. 1 GemO sind die stellvertretenden Verbandsvorsteher nach
den Vorschriften des Landesbeamtengesetz zu ernennen. Sie sind in öffentlicher
Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde zu vereidigen und in ihr Amt
einzuführen. Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung.