Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt,

 

a)      einen Werksausschuss zu bilden, der aus acht Mitgliedern und acht stellvertretenden Mitgliedern besteht,

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

b)      in den Werksausschuss als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied zu wählen:

 

 

1)      Mitglied (Stadt Mendig)                                             stellvertr. Mitglied:

Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel               Achim Grün

 

2)      Mitglied (VG Mendig)                                                  stellvertr. Mitglied:

Bürgermeister Jörg Lempertz                                   Joachim Plitzko

 

3)      Mitglied (Landkreis Mayen-Koblenz)                    stellvertr. Mitglied:

Landrat Alexander Saftig                                            Burkhard Nauroth

              

4)      Mitglied (Ortsgemeinde Kruft)                                stellvertr. Mitglied:

Ortsbürgermeister Walter Kill                                  Markus Stenz

 

5)      Mitglied (VG Pellenz)                                                   stellvertr. Mitglied:

Bürgermeister Klaus Bell                                             Hildegard Görgen

 

6)      Mitglied (Ortsgemeinde Thür)                                 stellvertr. Mitglied:

Ortsbürgermeister Rainer Hilger                             Jürgen Jakob

 

7)      Mitglied (Stadt Mendig)                                             stellvertr. Mitglied:

Helmut Selig                                                                     Stefan Schneider

 

8)      Mitglied (VG Mendig)                                                  stellvertr. Mitglied:

Gerhard Bermel                                                             Friedel Arndt

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 6 des KomZG gelten u.a. die §§ 44 – 46 Gemeindeordnung (GemO) sinngemäß für Zweckverbände.

 

Danach kann der Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig Ausschüsse bilden.

 

Die Mitglieder des Werksausschusses werden von der Verbandsversammlung auf

Vorschlag der Verbandsmitglieder gewählt. Um eine Beteiligung aller Verbandsmitglieder im Verbandsausschuss zu gewährleisten, soll dieser Ausschuss aus acht Mitgliedern und acht stellvertretenden Mitgliedern bestehen, wobei jedem

Verbandsmitglied das Vorschlagsrecht für je ein Mitglied und (dessen) Stellvertreter

zukommt.

 

Den beiden größten Verbandsmitglieder, der Stadt Mendig und der Verbandsgemeinde Mendig, kommt gemäß einer Absprache das Vorschlagsrecht für je ein weiteres Mitglied und dessen Stellvertreter zu.

 

Es wird vorgeschlagen, wie in der Wahlperiode zuvor, die acht Mitglieder bzw. die acht stellvertretenden Mitglieder des Verbandsausschusses des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig zur Wahl vorzuschlagen. So bestünde die Möglichkeit, etwaige Sitzungen des Werksausschusses, je nach Tagesordnung, vor den Sitzungen des Verbandsausschusses zu terminieren.

 

Die Wahl der Mitglieder des Werksausschusses hat aufgrund der Regelung in § 6

Abs. 2 der Verbandsordnung, die besagt, dass die Stimmen der Verbandsmitglieder nur einheitlich abgegeben werden können, in offener Abstimmung zu erfolgen.

 

Die Zuständigkeit des Werksausschusses ist in § 4 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb – Wasser und Abwasser – des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig vom 01.01.2011 geregelt.

 

Es wird vorgeschlagen, wie in der vergangenen Legislaturperiode, die Bürgermeister der Gemeinden /Verbandsgemeinden als Mitglieder sowie die 1. Beigeordneten/Beigeordneten als deren Stellvertreter in den Ausschuss zu wählen.