Sitzung: 23.09.2019 Verbandsversammlung Konversion Flugplatz Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 965/013/2019
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt,
a) einen Werksausschuss zu bilden, der aus acht Mitgliedern und acht stellvertretenden Mitgliedern besteht,
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
b) in den Werksausschuss als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied zu wählen:
1)
Mitglied
(Stadt Mendig) stellvertr.
Mitglied:
Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel Achim Grün
2)
Mitglied
(VG Mendig) stellvertr.
Mitglied:
Bürgermeister Jörg Lempertz Joachim
Plitzko
3)
Mitglied
(Landkreis Mayen-Koblenz) stellvertr.
Mitglied:
Landrat Alexander Saftig Burkhard
Nauroth
4)
Mitglied
(Ortsgemeinde Kruft) stellvertr.
Mitglied:
Ortsbürgermeister Walter Kill Markus Stenz
5)
Mitglied
(VG Pellenz) stellvertr.
Mitglied:
Bürgermeister Klaus Bell Hildegard
Görgen
6)
Mitglied
(Ortsgemeinde Thür) stellvertr.
Mitglied:
Ortsbürgermeister Rainer Hilger Jürgen Jakob
7)
Mitglied
(Stadt Mendig) stellvertr.
Mitglied:
Helmut Selig Stefan
Schneider
8)
Mitglied
(VG Mendig) stellvertr.
Mitglied:
Gerhard Bermel Friedel
Arndt
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 6 des KomZG gelten u.a. die §§ 44 – 46
Gemeindeordnung (GemO) sinngemäß für Zweckverbände.
Danach kann der Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig Ausschüsse
bilden.
Die Mitglieder des Werksausschusses werden von der Verbandsversammlung
auf
Vorschlag der Verbandsmitglieder gewählt. Um eine Beteiligung aller
Verbandsmitglieder im Verbandsausschuss zu gewährleisten, soll dieser Ausschuss
aus acht Mitgliedern und acht stellvertretenden Mitgliedern bestehen, wobei
jedem
Verbandsmitglied das Vorschlagsrecht für je ein Mitglied und (dessen)
Stellvertreter
zukommt.
Den beiden größten Verbandsmitglieder, der Stadt Mendig und der
Verbandsgemeinde Mendig, kommt gemäß einer Absprache das Vorschlagsrecht für je
ein weiteres Mitglied und dessen Stellvertreter zu.
Es
wird vorgeschlagen, wie in der Wahlperiode zuvor, die acht Mitglieder bzw. die
acht stellvertretenden Mitglieder des Verbandsausschusses des Zweckverbandes
Konversion Flugplatz Mendig zur Wahl vorzuschlagen. So bestünde die
Möglichkeit, etwaige Sitzungen des Werksausschusses, je nach Tagesordnung, vor
den Sitzungen des Verbandsausschusses zu terminieren.
Die Wahl der Mitglieder des Werksausschusses hat aufgrund der Regelung
in § 6
Abs. 2 der Verbandsordnung, die besagt, dass die Stimmen der
Verbandsmitglieder nur einheitlich abgegeben werden können, in offener
Abstimmung zu erfolgen.
Die Zuständigkeit des
Werksausschusses ist in § 4 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb – Wasser
und Abwasser – des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig vom 01.01.2011
geregelt.
Es wird vorgeschlagen, wie in der vergangenen Legislaturperiode, die
Bürgermeister der Gemeinden /Verbandsgemeinden als Mitglieder sowie die 1.
Beigeordneten/Beigeordneten als deren Stellvertreter in den Ausschuss zu
wählen.