Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt,

a)      einen Verbandsausschuss zu bilden, der aus acht Mitgliedern und acht stellvertretenden Mitgliedern besteht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

b)      in den Verbandsausschuss als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied zu wählen:

 

1)      Mitglied (Stadt Mendig)                                                     stellvertr. Mitglied:

 

Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel                              Achim Grün

 

2)      Mitglied (VG Mendig)                                                          stellvertr. Mitglied:

 

Bürgermeister Jörg Lempertz                                   Joachim Plitzko

                              

3)      Mitglied (Landkreis Mayen-Koblenz)                            stellvertr. Mitglied:

Landrat Alexander Saftig                                          Burkhard Nauroth

 

4)      Mitglied (Ortsgemeinde Kruft)                                        stellvertr. Mitglied:

 

Ortsbürgermeister Walter Kill                                  Markus Stenz

 

5)      Mitglied (VG Pellenz)                                                           stellvertr. Mitglied:

 

Bürgermeister Klaus Bell                                                            Hildegard Görgen

 

6)      Mitglied (Ortsgemeinde Thür)                                         stellvertr. Mitglied:

 

Ortsbürgermeister Rainer Hilger                                             Jürgen Jakob

 

7)      Mitglied (Stadt Mendig)                                                     stellvertr. Mitglied:

 

Helmut Selig                                                                                    Stefan Schneider

 

8)      Mitglied (VG Mendig)                                                          stellvertr. Mitglied:

 

Gerhard Bermel                                                                             Friedel Arndt

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

 

c)       Übertragung der Beschlussfassung auf den Verbandsausschuss zur abschließenden Entscheidung über folgende Angelegenheiten:

 

1. die Vergabe von Aufträgen nach der HOAI, VOl und VOB im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel bis zu einem Betrag von 150.000 Euro im Einzelfall;

 

2. die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben bis zu einer Höhe von 50.000 Euro im Einzelfall;

 

3. die Veräußerung von Grundstücken und sonstigem Vermögen sowie die Ausübung von Vorkaufsrechten und Durchführung von Ordnungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch bis zu einem Wert von 200.000 Euro im Einzelfall;

 

4. die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zu Bauvorhaben im Verbandsgebiet;

 

5. die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen gemäß § 31 Baugesetzbuch für

Bauvorhaben im Verbandsgebiet;

 

6. die Zustimmung zur Auferlegung eines Ordnungsgeldes gemäß § 7 Abs. 3 dieser Geschäftsordnung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 6 KomZG gelten u.a. die §§ 44 – 46 GemO sinngemäß für Zweckverbände.

 

Danach kann der Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig Ausschüsse bilden.

 

Die Mitglieder des Verbandsausschusses werden von der Verbandsversammlung auf Vorschlag der Verbandsmitglieder gewählt. Um eine Beteiligung aller Verbandsmitglieder im Verbandsausschuss zu gewährleisten, soll dieser Ausschuss aus acht Mitgliedern und acht stellvertretenden Mitgliedern bestehen, wobei jedem Verbandsmitglied das Vorschlagsrecht für je ein Mitglied und (dessen) Stellvertreter zukommt.

 

Es wird vorgeschlagen, wie in der vergangenen Legislaturperiode, die Bürgermeister der Gemeinden/Verbandsgemeinden als Mitglieder sowie die 1. Beigeordneten/Beigeordneten als deren Stellvertreter in den Ausschuss zu wählen.

 

Den beiden größten Verbandsmitglieder, der Stadt Mendig und der Verbandsgemeinde Mendig, kommt gemäß einer Absprache das Vorschlagsrecht für je ein weiteres Mitglied und dessen Stellvertreter zu.

 

Die Wahl der Mitglieder des Verbandsausschusses hat aufgrund der Regelung in § 6 Abs. 2 der Verbandsordnung, die besagt, dass die Stimmen der Verbandsmitglieder nur einheitlich abgegeben werden können, in offener Abstimmung zu erfolgen.