Sitzung: 23.09.2019 Verbandsversammlung Konversion Flugplatz Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 965/012/2019
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt,
a) einen Verbandsausschuss zu bilden, der aus acht Mitgliedern und acht stellvertretenden Mitgliedern besteht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
b) in den Verbandsausschuss als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied zu wählen:
1)
Mitglied
(Stadt Mendig) stellvertr.
Mitglied:
Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel Achim Grün
2)
Mitglied
(VG Mendig) stellvertr.
Mitglied:
Bürgermeister Jörg Lempertz Joachim
Plitzko
3)
Mitglied
(Landkreis Mayen-Koblenz) stellvertr.
Mitglied:
Landrat Alexander
Saftig Burkhard
Nauroth
4)
Mitglied
(Ortsgemeinde Kruft) stellvertr.
Mitglied:
Ortsbürgermeister Walter Kill Markus Stenz
5)
Mitglied
(VG Pellenz) stellvertr.
Mitglied:
Bürgermeister Klaus Bell Hildegard
Görgen
6)
Mitglied
(Ortsgemeinde Thür) stellvertr.
Mitglied:
Ortsbürgermeister Rainer Hilger Jürgen
Jakob
7)
Mitglied
(Stadt Mendig) stellvertr.
Mitglied:
Helmut Selig Stefan
Schneider
8)
Mitglied
(VG Mendig) stellvertr.
Mitglied:
Gerhard Bermel Friedel
Arndt
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
c)
Übertragung
der Beschlussfassung auf den Verbandsausschuss zur abschließenden Entscheidung
über folgende Angelegenheiten:
1. die Vergabe von Aufträgen nach der HOAI, VOl und VOB im Rahmen
verfügbarer Haushaltsmittel bis zu einem Betrag von 150.000 Euro im Einzelfall;
2. die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger
Ausgaben bis zu einer Höhe von 50.000 Euro im Einzelfall;
3. die Veräußerung von Grundstücken und sonstigem Vermögen sowie die
Ausübung von Vorkaufsrechten und Durchführung von Ordnungsmaßnahmen nach dem
Baugesetzbuch bis zu einem Wert von 200.000 Euro im Einzelfall;
4. die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zu
Bauvorhaben im Verbandsgebiet;
5. die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen gemäß § 31 Baugesetzbuch
für
Bauvorhaben im Verbandsgebiet;
6. die Zustimmung zur Auferlegung eines Ordnungsgeldes gemäß § 7 Abs. 3
dieser Geschäftsordnung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 6 KomZG gelten u.a. die §§ 44 – 46 GemO sinngemäß
für Zweckverbände.
Danach kann der Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig Ausschüsse
bilden.
Die Mitglieder des Verbandsausschusses werden von der
Verbandsversammlung auf Vorschlag der Verbandsmitglieder gewählt. Um eine
Beteiligung aller Verbandsmitglieder im Verbandsausschuss zu gewährleisten,
soll dieser Ausschuss aus acht Mitgliedern und acht stellvertretenden
Mitgliedern bestehen, wobei jedem Verbandsmitglied das Vorschlagsrecht für je
ein Mitglied und (dessen) Stellvertreter zukommt.
Es wird vorgeschlagen, wie in der vergangenen Legislaturperiode, die
Bürgermeister der Gemeinden/Verbandsgemeinden als Mitglieder sowie die 1.
Beigeordneten/Beigeordneten als deren Stellvertreter in den Ausschuss zu
wählen.
Den beiden größten Verbandsmitglieder, der Stadt Mendig und der
Verbandsgemeinde Mendig, kommt gemäß einer Absprache das Vorschlagsrecht für je
ein weiteres Mitglied und dessen Stellvertreter zu.
Die Wahl der Mitglieder des Verbandsausschusses hat aufgrund der
Regelung in § 6 Abs. 2 der Verbandsordnung, die besagt, dass die Stimmen der
Verbandsmitglieder nur einheitlich abgegeben werden können, in offener
Abstimmung zu erfolgen.