Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt,

 

a) einen Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden, der aus drei Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern besteht,

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

b) in den Rechnungsprüfungsausschuss als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied zu wählen:

 

1)      Mitglied (Stadt Mendig)                                             stellvertr. Mitglied (VG Pellenz)

 

Helmut Selig                                                                    Claudia Schneichel

 

2)      Mitglied (VG Mendig)                                                  stellvertr. Mitglied (OG Kruft)

 

Gerhard Bermel                                                             Marco Krings

 

3)      Mitglied (Landkreis Mayen-Koblenz)                    stellvertr. Mitglied (OG Thür)

 

Ernst Einig                                                                         Oskar Dreiser

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 6 KomZG gelten u.a. die §§ 44 – 46 Gemeindeordnung (GemO), sinngemäß für Zweckverbände.

 

Danach kann der Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig Ausschüsse bilden. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind von der Verbandsversammlung auf Vorschlag der Verbandsmitglieder zu wählen.

 

Es wird vorgeschlagen, drei Mitglieder sowie drei stellvertretende Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss zu wählen. Um eine Beteiligung aller Verbandsmitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss zu gewährleisten, soll jedem Verbandsmitglied das Vorschlagsrecht für je ein Mitglied bzw. stellv. Mitglied zukommen. Der Verbandsvorsteher und seine Stellvertreter können nicht Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses sein. Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlzeit der Verbandsversammlung einen Vorsitzenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 110 Abs. 1 GemO).

 

Dem Rechnungsprüfungsausschuss obliegt die Aufgabe, den Jahresabschluss nach den in § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 112 GemO genannten Grundsätzen zu prüfen, bevor dieser der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Die Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses hat aufgrund der Regelung des § 6 Abs. 2 der Verbandsordnung, die besagt, dass die Stimmen der Verbandsmitglieder nur einheitlich abgegeben werden können, in offener Abstimmung zu erfolgen.