Sitzung: 17.09.2019 Bau- und Vergabeausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/091/2019
Beschluss:
Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Mendig erteilt sein Einvernehmen
gem. § 36 BauGB und seine Zustimmung zu der Abweichung der
Gestaltungsvorschrift bezüglich der beantragten Dachaufbauten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt den Ausbau des Dachgeschosses im
bestehenden Mehrfamilienwohnhaus zur besseren Nutzbarkeit der dort bereits
vorhandenen Wohnungen. Hierzu sollen mehrere Gauben errichtet werden, wie dies
aus den Zeichnungen (unten angeführt) ersichtlich ist.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Im Band“ -
3. Änderung.
Dieser schreibt für Gauben bzw. Dachaufbauten folgendes vor:
- Nur zulässig bei einer Dachneigung von 35-45
Grad
- Max. Hälfte der Trauflänge
- 75 cm Brüstung und 2,50 m Abstand von den
Dachrändern
Es sind gartenseitig 2 weitere Gauben (zu einer bereits bestehenden
Gaube) geplant. Diese überschreiten zusammen die vorgegebene Länge von hier
10,50 m (bei einer Trauflänge von 21 m) um 1 m.
Weiterhin hat die mittlere, bestehende Gaube nicht die entsprechende
Brüstungshöhe. Allerdings wurde diese mittlere Gaube mit der Baugenehmigung vom
09.04.1990 bereits genehmigt. Sie ist auch lediglich zur Belichtung des
Treppenhauses angedacht.
Straßenseitig hält die geplante Gaube die planerischen Vorgaben ein.
Das Dach hat allerdings eine Dachneigung von 30 Grad. Gauben wären
allgemein erst ab einer Dachneigung von 35 Grad zulässig.
Verwaltungsseitig bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken, da die
entsprechenden Längen insgesamt eingehalten bzw. nur geringfügig (gartenseitig)
überschritten werden.
Lageplan zu Parzelle 2041:
Gartenseitig:
Straßenseitig: