Sitzung: 17.09.2019 Bau- und Vergabeausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/086/2019
Beschluss:
Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Mendig erteilt sein Einvernehmen
gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu der o.g. Bauvoranfrage. Der Bauherr wird
eine gesonderte Info über die Möglichkeit des Anschlusses an Wasser und Kanal
erhalten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
8 |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
Sachverhalt:
Der Antragsteller stellt die Bauvoranfrage zur Bebaubarkeit seines
Grundstückes im Bereich Dünnwaldstraße/Laacher Straße.
Die Bebauung soll im rückwärtigen Bereich erfolgen, wie dies aus dem
beigefügten Lageplan ersichtlich ist.
Laut Antragsteller könnte die Erschließung über die Parzellen 619/10 und
665/2, durch Eintragung einer Erschließungsbaulast, sichergestellt werden.
Nach Rücksprache mit dem Eigenbetrieb kann der Anschluss an das Wasser-
und Kanalnetz jedoch nur über die Laacher Straße bzw. Flurstück 661/3 oder
1232/658 erfolgen. Eine Erschließung über die Dünnwaldstraße ist nicht möglich.
Dies wäre auch durch eine Baulast und Eintragung im Grundbuch sicher zu
stellen.
Der Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle „Wohnbauflächen“ aus.
Bauplanungsrechtlich liegt das Vorhaben im sogenannten Innenbereich gemäß
§ 34 BauGB. Nach der Größe / Grundfläche des geplanten Gebäudes würde sich das
Vorhaben einfügen.
Der Antragsteller beruft sich auf einen positiven Bauvorbescheid des
Nachbargrundstückes (Nr. 665/2) aus dem Jahre 2007, welcher durch mehrmalige
Verlängerung der Geltungsdauer noch Bestand hat. Der Lageplan aus diesem
Bauvorbescheid liegt ebenfalls als Anlage bei.