Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Mendig erteilt sein Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu der o.g. Bauvoranfrage. Der Bauherr wird eine gesonderte Info über die Möglichkeit des Anschlusses an Wasser und Kanal erhalten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

8

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

1

 

 


Sachverhalt:

Der Antragsteller stellt die Bauvoranfrage zur Bebaubarkeit seines Grundstückes im Bereich Dünnwaldstraße/Laacher Straße.

Die Bebauung soll im rückwärtigen Bereich erfolgen, wie dies aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich ist.

 

Laut Antragsteller könnte die Erschließung über die Parzellen 619/10 und 665/2, durch Eintragung einer Erschließungsbaulast, sichergestellt werden.

 

Nach Rücksprache mit dem Eigenbetrieb kann der Anschluss an das Wasser- und Kanalnetz jedoch nur über die Laacher Straße bzw. Flurstück 661/3 oder 1232/658 erfolgen. Eine Erschließung über die Dünnwaldstraße ist nicht möglich. Dies wäre auch durch eine Baulast und Eintragung im Grundbuch sicher zu stellen.

 

Der Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle „Wohnbauflächen“ aus.

Bauplanungsrechtlich liegt das Vorhaben im sogenannten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Nach der Größe / Grundfläche des geplanten Gebäudes würde sich das Vorhaben einfügen.

 

Der Antragsteller beruft sich auf einen positiven Bauvorbescheid des Nachbargrundstückes (Nr. 665/2) aus dem Jahre 2007, welcher durch mehrmalige Verlängerung der Geltungsdauer noch Bestand hat. Der Lageplan aus diesem Bauvorbescheid liegt ebenfalls als Anlage bei.