Sitzung: 17.09.2019 Bau- und Vergabeausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/084/2019
Beschluss:
Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Mendig versagt sein Einvernehmen
gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu o.g. Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit
vier Wohneinheiten, wie dies aus den beigefügten Auszügen des Bauantrages
erkennbar ist.
Das Bauvorhaben befindet sich zwar im Geltungsbereich des o.g.
Bebauungsplanes, jedoch trifft der Bebauungsplan für das konkrete Grundstück
keine Festsetzungen (s. beigefügter Ausschnitt). Aus diesem Grunde ist für die
Beurteilung des Bauvorhabens § 34 BauGB heran zu ziehen.
Das Gebäude ist mit einer Grundfläche von 230,68 qm geplant. Die
Grundflächen der umliegenden größeren Gebäude haben folgende Flächen: 154 qm,
179 qm und 185 qm.
Somit fügt sich das Gebäude anhand der Grundfläche die überbaut werden
soll, nicht in die Umgebung ein.
Ausschnitt
B-Plan: