Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Mendig versagt sein Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu o.g. Bauvorhaben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit vier Wohneinheiten, wie dies aus den beigefügten Auszügen des Bauantrages erkennbar ist.

 

Das Bauvorhaben befindet sich zwar im Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes, jedoch trifft der Bebauungsplan für das konkrete Grundstück keine Festsetzungen (s. beigefügter Ausschnitt). Aus diesem Grunde ist für die Beurteilung des Bauvorhabens § 34 BauGB heran zu ziehen.

 

Das Gebäude ist mit einer Grundfläche von 230,68 qm geplant. Die Grundflächen der umliegenden größeren Gebäude haben folgende Flächen: 154 qm, 179 qm und 185 qm.

Somit fügt sich das Gebäude anhand der Grundfläche die überbaut werden soll, nicht in die Umgebung ein.

 

 

 

 

 

 

 

Ausschnitt B-Plan: