Sitzung: 17.09.2019 Bau- und Vergabeausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/083/2019
Beschluss:
Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Mendig erteilt sein Einvernehmen
gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zur Errichtung des vorgenannten Bauvorhabens.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses im Bereich
des Thürer Weges, wie dies aus den unten aufgeführten Plänen erkennbar ist.
Die Gebäudehöhe wird straßenseitig mit 7,40 m angegeben.
Durch die steile Hanglage ist zur Absicherung des Grundstückes bzw. des
Bauvorhabens auch die Errichtung einer Stützwand im südlichen Bereich geplant,
mit einer Höhe von 3,50 m.
Bezüglich der Bebaubarkeit des Grundstückes wurde u.a. wegen der
Abgrenzung Innen-/Außenbereich und der Größe der Grundfläche des geplanten
Bauvorhabens bereits eine Bauvoranfrage gestellt. Diese wurde seinerzeit
positiv beschieden.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortslage und ist daher nach § 34 BauGB zu bewerten.
Hiernach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden
soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung
gesichert ist.
Bezüglich der Nutzungsart, der Lage, der Grundfläche und der Bauweise
wurde das Vorhaben bereits positiv beschieden.
Fraglich war noch, ob sich das Vorhaben hinsichtlich der Geschossigkeit
bzw. der Höhe des Gebäudes ebenso in die nähere Umgebung einfügt.
In der Umgebung befinden sich mehrere Gebäude mit bis zu 2 Vollgeschossen
und zusätzlichem ausgebautem Dachgeschoss (Satteldach). Die Gebäude haben Höhen
von: 10,70 m bis 11,90 m.
Das geplante Gebäude soll mit Kellergeschoss und 2 Vollgeschossen und
einem Pultdach errichtet werden (Das Kellergeschoss ist im vorliegenden Fall
kein Vollgeschoss). So erscheint das Dachgeschoss wuchtiger im Vergleich zu
einem Dachgeschoss mit Satteldach. Das Objekt fügt sich aber aufgrund der Höhe
trotzdem in die nähere Umgebung ein.
Straßenansicht: