Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Mendig erteilt sein Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Stahlrundsilos (Höhe 21,45m, ohne Elevator) zur Getreidelagerung.

Lageplan und Zeichnung liegen der Vorlage bei.

Die bereits vorhandenen Silos (Genehmigung 12.03.2018) haben folgende Höhen (siehe Ausschnitt aus den Genehmigungsunterlagen):

 

 

In der Vergangenheit wurden mehrfach Beschlüsse gefasst und das Einvernehmen zu Befreiungen zur Abweichung der maximalen Gebäudehöhe erteilt. Allerdings ist dies im vorliegenden Fall nicht notwendig, da ein Silo baurechtlich kein Gebäude darstellt, sondern eine bauliche Anlage.

Eine maximale Höhe von baulichen Anlagen ist im maßgeblichen Bebauungsplan nicht festgesetzt.

 

Das nun geplante Vorhaben liegt allerdings außerhalb der überbaubaren Fläche in der vorgeschriebenen Grünfläche/privaten Pflanzgebotsfläche.

 

Einige der vorhandenen Silos sowie ein Teil der vorhandenen Halle liegen ebenfalls in dieser Grünfläche und somit außerhalb der überbaubaren Fläche.

Nach Recherche im hiesigen Archiv wurden auch hierzu in der Vegangenheit bereits mehrere Befreiungen erteilt.

 

 

Lageplan:

 

Aktuelle Planung / Ansichten siehe Anhang.