Sitzung: 17.09.2019 Bau- und Vergabeausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/080/2019
Beschluss:
Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Mendig erteilt sein
Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Stahlrundsilos (Höhe 21,45m, ohne Elevator) zur Getreidelagerung.
Lageplan und Zeichnung liegen der Vorlage bei.
Die bereits vorhandenen Silos (Genehmigung 12.03.2018) haben folgende
Höhen (siehe Ausschnitt aus den Genehmigungsunterlagen):
In der Vergangenheit wurden mehrfach Beschlüsse gefasst und das Einvernehmen zu Befreiungen zur Abweichung der maximalen Gebäudehöhe erteilt. Allerdings ist dies im vorliegenden Fall nicht notwendig, da ein Silo baurechtlich kein Gebäude darstellt, sondern eine bauliche Anlage.
Eine maximale Höhe von baulichen Anlagen ist im maßgeblichen Bebauungsplan nicht festgesetzt.
Das nun geplante Vorhaben liegt
allerdings außerhalb der überbaubaren Fläche in der
vorgeschriebenen Grünfläche/privaten Pflanzgebotsfläche.
Einige der vorhandenen Silos sowie ein Teil der vorhandenen Halle liegen
ebenfalls in dieser Grünfläche und somit außerhalb der überbaubaren
Fläche.
Nach Recherche im hiesigen Archiv wurden auch hierzu in der Vegangenheit
bereits mehrere Befreiungen erteilt.
Lageplan:
Aktuelle
Planung / Ansichten siehe Anhang.