Sitzung: 23.09.2019 Verbandsversammlung Konversion Flugplatz Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Folgende Aufgaben der Verbandsversammlung werden dem Verbandsvorsteher übertragen, soweit er nicht ohnehin im Rahmen der laufenden Verwaltung zuständig ist:
1. Vergabe von Aufträgen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel bis
zu einem Auftragswert von 25.000 Euro bei öffentlicher und beschränkter
Ausschreibung und bis zu einem Auftragswert von 10.000 Euro bei freihändiger
Vergabe;
- Genehmigung
nach § 144 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes „Flugplatz Mendig“ und zur Sicherung von
Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus;
- Ausübung
von Vorkaufsrechten bis zu einem Wert von 100.000 Euro;
4. Erteilung des Einvernehmens in den Fällen des §§ 14 Abs. 2; 31, 33
und 34 BauGB, wenn durch das Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen
Entwicklung und Ordnung nicht berührt werden;
- Abschluss von Vereinbarungen über die
Durchführung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen auf der
Grundlage der vom Zweckverband erlassenen Modernisierungsrichtlinie vom
25.02.2009 und Auszahlung der vom Zweckverband bereitgestellten
Fördermittel zu übertragen. Dies gilt jedoch nur im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel. Die Verbandsversammlung ist über den Abschluss von
Vereinbarungen über die Durchführung von
Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen in der darauffolgenden Sitzung
zu informieren;
- Abschluss von Baudurchführungsverträgen
im Rahmen der im Haushaltsplan und Wirtschaftsplan eingestellten
Investitionsmaßnahmen. Die Verbandsversammlung ist über den Abschluss von
Baudurchführungsverträgen in der darauffolgenden Sitzung zu informieren;
- Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger
Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 10.000 EUR im
Einzelfall.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Verbandsversammlung ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 6 KomZG i. V. m. § 32
Abs. 1 Satz 2 GemO die Möglichkeit eingeräumt, einen Teil seiner Zuständigkeiten
auf den Verbandsvorsteher zu übertragen.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wird vorgeschlagen, wie in der letzten Legislaturperiode, folgende Aufgaben der Verbandsversammlung dem Verbandsvorsteher zu übertragen:
- Vergabe
von Aufträgen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel bis zu einem
Auftragswert von 25.000 Euro bei
öffentlicher und beschränkter Ausschreibung und bis zu einem Auftragswert von
10.000 Euro bei freihändiger Vergabe;
- Genehmigung
nach § 144 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes „Flugplatz Mendig“ und zur Sicherung von
Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus;
- Ausübung
von Vorkaufsrechten bis zu einem Wert von 100.000 Euro;
4. Erteilung des Einvernehmens in den Fällen des §§ 14 Abs. 2; 31, 33
und 34 BauGB, wenn durch das Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen
Entwicklung und Ordnung nicht berührt werden;
- Abschluss von Vereinbarungen über die
Durchführung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen auf der
Grundlage der vom Zweckverband erlassenen Modernisierungsrichtlinie vom
25.02.2009 und Auszahlung der vom Zweckverband bereitgestellten
Fördermittel zu übertragen. Dies gilt jedoch nur im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel. Die Verbandsversammlung ist über den Abschluss von
Vereinbarungen über die Durchführung von
Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen in der darauffolgenden Sitzung
zu informieren;
- Abschluss von Baudurchführungsverträgen
im Rahmen der im Haushaltsplan und Wirtschaftsplan eingestellten
Investitionsmaßnahmen. Die Verbandsversammlung ist über den Abschluss von
Baudurchführungsverträgen in der darauffolgenden Sitzung zu informieren;
- Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger
und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von
10.000 EUR im Einzelfall.