Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Folgende Aufgaben der Verbandsversammlung werden dem Verbandsvorsteher übertragen, soweit er nicht ohnehin im Rahmen der laufenden Verwaltung zuständig ist:

 

1.    Vergabe von Aufträgen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel bis zu einem Auftragswert von 25.000 Euro bei öffentlicher und beschränkter Ausschreibung und bis zu einem Auftragswert von 10.000 Euro bei freihändiger Vergabe;

 

  1. Genehmigung nach § 144 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Flugplatz Mendig“ und zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus;

 

  1. Ausübung von Vorkaufsrechten bis zu einem Wert von 100.000 Euro;

 

4.    Erteilung des Einvernehmens in den Fällen des §§ 14 Abs. 2; 31, 33 und 34 BauGB, wenn durch das Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nicht berührt werden;

 

  1. Abschluss von Vereinbarungen über die Durchführung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen auf der Grundlage der vom Zweckverband erlassenen Modernisierungsrichtlinie vom 25.02.2009 und Auszahlung der vom Zweckverband bereitgestellten Fördermittel zu übertragen. Dies gilt jedoch nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Verbandsversammlung ist über den Abschluss von Vereinbarungen über die Durchführung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen in der darauffolgenden Sitzung zu informieren;

 

  1. Abschluss von Baudurchführungsverträgen im Rahmen der im Haushaltsplan und Wirtschaftsplan eingestellten Investitionsmaßnahmen. Die Verbandsversammlung ist über den Abschluss von Baudurchführungsverträgen in der darauffolgenden Sitzung zu informieren;

 

  1. Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 10.000 EUR im Einzelfall.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Verbandsversammlung ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 6 KomZG i. V. m. § 32 Abs. 1 Satz 2 GemO die Möglichkeit eingeräumt, einen Teil seiner Zuständigkeiten auf den Verbandsvorsteher zu übertragen.

 

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wird vorgeschlagen, wie in der letzten Legislaturperiode, folgende Aufgaben der Verbandsversammlung dem Verbandsvorsteher zu übertragen:

 

  1. Vergabe von Aufträgen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel bis zu einem

Auftragswert von 25.000 Euro bei öffentlicher und beschränkter Ausschreibung und bis zu einem Auftragswert von 10.000 Euro bei freihändiger Vergabe;

 

  1. Genehmigung nach § 144 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Flugplatz Mendig“ und zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus;

 

  1. Ausübung von Vorkaufsrechten bis zu einem Wert von 100.000 Euro;

 

4.    Erteilung des Einvernehmens in den Fällen des §§ 14 Abs. 2; 31, 33 und 34 BauGB, wenn durch das Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nicht berührt werden;

 

  1. Abschluss von Vereinbarungen über die Durchführung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen auf der Grundlage der vom Zweckverband erlassenen Modernisierungsrichtlinie vom 25.02.2009 und Auszahlung der vom Zweckverband bereitgestellten Fördermittel zu übertragen. Dies gilt jedoch nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Verbandsversammlung ist über den Abschluss von Vereinbarungen über die Durchführung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen in der darauffolgenden Sitzung zu informieren;

 

  1. Abschluss von Baudurchführungsverträgen im Rahmen der im Haushaltsplan und Wirtschaftsplan eingestellten Investitionsmaßnahmen. Die Verbandsversammlung ist über den Abschluss von Baudurchführungsverträgen in der darauffolgenden Sitzung zu informieren;

 

  1. Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 10.000 EUR im Einzelfall.