Sitzung: 23.09.2019 Verbandsversammlung Konversion Flugplatz Mendig
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 965/009/2019
Beschluss:
Der Erste stellvertretende Verbandsvorsteher händigt dem neu gewählten Verbandsvorsteher Jörg Lempertz die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus.
Den Vorsitz
übernimmt der 1. Stellv. Verbandsvorsteher Hans Peter Ammel.
Sachverhalt:
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 6 der KomZG gilt u.a. § 54 Gemeindeordnung (GemO)
sinngemäß für Zweckverbände. Hieraus ergibt sich, dass der Verbandsvorsteher
nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten des
Zweckverbandes zu ernennen ist.
Die Ernennung des
Verbandsvorstehers obliegt nach § 7
Abs. 1 Nr. 6 der KomZG i. V. m. § 54 Abs. 2 GemO dem noch im Amt
befindlichen allgemeinen Vertreter des Verbandsvorstehers (Erster
stellvertretender Verbandsvorsteher oder bei dessen Verhinderung die weiteren
stellvertretenden Verbandsvorsteher.)
Für den Fall der Wiederwahl des Verbandsvorstehers entfallen Vereidigung
und Einführung (§ 54 GemO).